SO SEHEN SIEGER AUS: Carola Koch aus Bremerhaven gewinnt wieder beim OVG Bremen

Frau Koch ist in der Szene der von den Jugendämtern geschädigten Eltern ein Begriff. Dabei kämpft sie nicht nur in eigener Sache, und bezüglich der eigenen Kinder, sondern unterstützt häufig auch noch andere Opfer von unfähigen und willkürlichen Jugendämtern.

Die Polizei Bremerhaven hat sich in der Wohnung ein unmögliches Ding geleistet, und hat dafür jetzt die Quittung bekommen.

Man hatte einer Frau gedroht, dass sie das Sorgerecht für ihr Kind verliert, weil sie obdachlos war. Um das zu verhindern,, hat Frau Koch der Frau angeboten, dass sie mit ihrem Kind bei ihr einziehen kann.  Am XXXX kam dann die Polizei in die Wohnung von Frau Koch um das Kind in Obhut zu nehmen. Dumm gelaufen, denn für eine gerichtlich angeordnete Inobhutnahme braucht man einen gerichtlichen Inobhutnahmebeschluss, außerdem ist das nicht die Aufgabe der Polizei.

Wenn das Gericht einen entsprechenden Beschluss erlässt, dann ist für die Durchführung des Beschluss ein Gerichtsvollzieher zuständig und nicht die Polizei. Allerdings kann der Gerichtsvollzieher im Rahmen der Amtshilfe die Polizei anfordern, wenn das nötig erscheint. In diesem Fall gab es aber weder einen Gerichtsvollzieher noch einen Inobhutnahmebeschluss. Die Polizei wurde nur tätig, weil sie angeblich dachte, dass es einen Inobhutnahmebeschluss geben würde.

Und weil die Polizei Mitten in der Nacht anrückte, es war so gegen 22 Uhr, war auch keine Mitarbeiterin des Jugendamtes Bremerhaven dabei, denn die hatten anscheinend keinen Bock mehr zu solch später Stunde tätig zu werden. Deshalb war nur eine Mitarbeiterin einer Jugendhilfeeinrichtung dabei, was ebenfalls so nicht zulässig ist.

Reden wir hier eigentlich noch von einer Inobhutnahme, oder eher von Kinderraub? Ich frage für einen Freund.

Weil die Beteiligten so unfähig war, war das Kind natürlich nach nur ca. 3 Wochen wieder bei der Mutter.

Frau Koch ließ sich diese widerliche Aktion aber nicht gefallen. Sie klagte gegen die Polizei, die ihre Aktion aber für rechtmäßig hielt.

Das Verwaltungsgericht gab der Polizei sogar noch Recht. Kein Wunder, manche haben schon lange den Eindruck, dass Entscheidungen der ersten Instanzen ein Lotteriespiel sind. Frau Koch ging weiter, und das OVG Bremen entschied eindeutig, dass die gesamte Polizeimaßnahme rechtswidrig war. GRATULATION!

Die Jugendämter sind regelmäßig zu bedauern, wenn sie sich mit Frau Koch anlegen. Da ist der Ärger ja vorprogrammiert.

 

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Video zu dem Thema

 

SO SEHEN SIEGER AUS: Carola Koch aus Bremerhaven gewinnt beim OVG Bremen

Frau Koch ist in der Szene der von den Jugendämtern geschädigten Eltern ein Begriff. Dabei kämpft sie nicht nur in eigener Sache, und bezüglich der eigenen Kinder, sondern unterstützt häufig auch noch andere Opfer von unfähigen und willkürlichen Jugendämtern.

Die Jugendämter sind regelmäßig zu bedauern, wenn sie sich mit Frau Koch anlegen. Da ist der Ärger ja vorprogrammiert.

Ein Beispiel:

Jugendamt Vechta. Die damals noch in Sachen Jugendamt unerfahrene Frau Koch wendet sich an das Jugendamt und möchte Hilfe damit ihr noch ungeborenes Kind in Sicherheit zur Welt kommen kann. Das Jugendamt verweigert diese Hilfe, aber hinter dem Rücken von Frau Koch wendet sich das Jugendamt an die örtliche Klinik, mit der Aufforderung, das Baby nach der Geburt nicht der Mutter zu geben, da das Jugendamt das Baby haben wollte.

Wie bitte? Jugendämter haben bei einer Kindswohlgefährdung einzugreifen, und selbst in so einem Fall ist die Inobhutnahme das letzte Mittel. Bei Frau Koch war es das einzige Mittel, den zuvor geforderte Hilfe hatte man ja ausdrücklich abgelehnt.

Und Kindswohlgefährdung, ist jetzt schon die Geburt eines Kindes eine Kindswohlgefährdung? Ein Hinweis, zwischen 2005 und 2025 stiegen die Inobhutnahmen von Kindern von ca. 25.000 auf über 75.000. Bei soviel Unfähigkeiten und Willkür der Jugendämter ist das kaum verwunderlich. Es scheint so, als ob nicht die Eltern immer unfähiger werden, sondern die Jugendamtsmitarbeiter.

Bei soviel Unfähigkeit und Willkür des Jugendamtes verwundert es nicht, dass das Familiengericht feststellte, dass das Jugendamt das Baby wieder an die Eltern geben muss, was das Jugendamt aber nicht interessierte. Trotz entsprechendem Gerichtsbeschluss weigerte sich das Jugendamt den Eltern das Baby zurückzugeben. Da hatten sie die Rechnung aber ohne Mutter Koch gemacht.

Beim nächsten Umgang „klaute“ sie das Baby einfach und das Jugendamt schaute dann ziemlich blöd aus der Wäsche. Natürlich hat das Jugendamt unverzüglich die Polizei eingeschaltet, aber was sollte denn der Beamte machen. Offenbar konnte dieser lesen, und der Gerichtsbeschluss war diesbezüglich eindeutig, da konnte das Jugendamt toben wie es wollte.

Auch das Jugendamt Bremerhaven musste die Erfahrung machen, dass es keine gute Idee ist sich mit Frau Koch anzulegen. Wussten sie eigentlich, dass es in Deutschland eine SCHULPFLICHT gibt? Und warum hat dann die Schule einem Erstklässler über ein Jahr den Schulbesuch verweigern können, trotz SCHULPFLICHT?

Und warum sind dann die Behörden, wie Jugendamt und Schulamt nicht eingeschritten? Selbst als Mutter Koch mit Hilfe der Polizei den Schulbesuch und die Schulpflicht durchsetzen wollte, wurde dem Kind der Besuch der Schule verweigert.

Dem kleineren Bruder hatte zeitweise den Besuch des Kindergartens verweigert, weil die Stadt Bremerhaven nicht genügend Plätze für alle anspruchsberechtigten Kinder hatte. Welche Stadt, welches Bundeland hat das schon. Ist das das Problem der Eltern? NEIN, VERDAMMT NOCHMAL. Es gibt ein Gesetz, wonach jedes Kind ab einem bestimmten Alter ein Recht auf einen KITA-Platz hat, und nur das zählt- Wenn eine Gemeinde zu dumm und unfähig ist, genügend Plätze zur Verfügung zu stellen, ist das nicht das Problem der Kinder und deren Eltern. Der Staat verlangt auch von seinen Bürgern, dass er die Gesetze einhält, und fragt dabei nicht, ob der Bürger das kann oder will.

Mutter Koch verklagte die Stadt Bremerhaven, und plötzlich ging es dann doch ganz schnell. GEHT DOCH, WARUM NICHT GLEICH SO!!!

Dem größeren Bruder wurde der Schulbesuch verweigert. Es bestand Einigkeit darüber, dass das Kind einen Schulbegleiter braucht. Die Mutter hatte sogar einen geeigneten Schulbegleiter gesucht und gefunden, aber das Jugendamt wollte nicht nur Zahlmeister sein, sondern einen eigenen Schulbegleiter installieren, der dann natürlich auch im Sinne des Jugendamtes berichten und handeln sollte. Dass das Gesetz da etwas anderes sagte, das interessierte doch das Jugendamt Bremerhaven nicht.

Frau Koch zog vor das Verwaltungsgericht, und verlor. Wieder zeigte sich, dass Verfahren in der untersten Instanz ein Lotteriespiel gleichen. Man kann Recht bekommen, muss es aber nicht, also ging es weiter. Beim Oberverwaltungsgericht Bremen erstritt die streitbare Mutter ein deutschlandweit vielbeachtetes Urteil zu ihren, und den Gunsten von Kindern.

FAZIT:

Wenn Kinder Hilfen brauchen, dann muss die Jugendamt diese Hilfen übernehmen, aber den Art und Umfang, sowie den Träger bestimmen die Sorgeberechtigten. Eine herbe Klatsche für das Jugendamt Bremerhaven. Im Übrigen ging es dem Jugendamt auch nicht nur darum einen Schulbegleiter zu installieren, der in ihrem Sinne agiert und berichtet, sondern auch um das Geld. Die Helferindustrie soll ja schließlich auch leben.

Während für den von der Mutter ausgesuchten Schulbegleiter monatliche Kosten in Höhe von XXX angefallen wären, hätte der Schulbegleiter im Auftrag eines Trägers monatlich XXXX kosten sollen. Man sieht also, der von der Mutter ausgewählte Schulbegleiter währe einfach viel zu billig gewesen.

Und jetzt erzähle ich euch noch etwas ganz interessantes.

Der von der Mutter ausgesuchte Schulbegleiter war genau der Schulbegleiter, den auch der Träger nehmen wollte, weil er keinen eigenen Schulbegleiter gefunden hatte. Beim Träger wären die Kosten für den Schulbegleiter nicht nur wesentlich teurer gewesen, als bei der Mutter, sondern der Schulbegleiter hätte beim Träger auch noch weniger verdient. (Aber dieses Schmankerl mal nur so nebenbei.)

*** Bitte die Summen noch mitteilen.

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Video zu dem Thema

SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim Amtsgericht Gelsenkirchen

Am 20.9.2021 gab es beim Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder ein unsinniges Strafverfahren gegen den Rollstuhlfahrer Bernd Schreiber aus Gelsenkirchen. Der 66-jährige Rollstuhlfahrer wurde im September 2023 völlig grundlos von einem Teutschen, also einem Türken mit deutschen Pass, beleidigt.

Als daraufhin die Polizei angerufen wurde, hat der Teutsche den Deutschen auch noch angespuckt.

Der Deutsche filmte dann den Teutschen mit seinem Handy, und das Video zeigt, wie der Teutsche den Rollstuhlfahrer angriff.

Als die Polizei eintraf, bestritt der Teutsche die Taten, und behauptete, dass der Rollstuhlfahrer Drogen genommen hätte, und meinte, dass der Deutsche in als „DRECKSMOSLEM“ bezeichnet hätte.

Der Teutsche wurde sofort angezeigt, der Rollstuhlfahrer bekam keine Anzeige. Die muss aber später nachgeholt worden sein.

Zunächst gab es ein Strafverfahren gegen den Teutschen, der natürlich gleich 2x nicht zur Verhandlung erschien. Zum 3. Termin wurde er von der Polizei vorgeführt. Es gab gleich etliche Geschädigte. Auch Mädchen waren Opfer des kriminellen Teutschen, und er wurde auch wegen mehreren Straftaten verurteilt. Leider nicht mehr in dem Fall des Rollstuhlfahrers. Dieses Verfahren wurden nicht mehr verhandelt. Diese Straftaten bekam er als Mengenrabatt geschenkt.

Am 20.9.2024 fand dann das Strafverfahren gegen den echten Deutschen statt. Die angebliche Beleidigung konnte nicht nachgewiesen werden, denn der Teutsche, und auch seine Mutter, die als Zeugin geladen wurden, erschienen natürlich nicht. Die Märchenstunde musste also ausfallen und das Verfahren wurde auf Kosten der Staatskasse eingestellt.

Der 16. Sieg also im 16. Strafverfahren.

Die Richterin teilte noch mit, dass sie das Strafverfahren gegen Bernd Schreiber schon im Vorfeld einstellen wollte, aber wieder war die Staatsanwaltschaft Essen damit nicht einverstanden.

 

Weitere Beiträge zu dem Thema:

https://beamtendumm.home.blog/2024/09/22/16-strafverfahren-nach-2-minuten-gewonnen/

https://feldmark.news.blog/2024/09/20/bernie-16-gewinnt-wieder/

https://misterfreispruch.wordpress.com/2024/09/20/2024-a16-e-fs16-gewonnenes-strafverfahren-beim-lg-wegen-beleidigung/

Video des Angriffs

 

SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim Amtsgericht Gelsenkirchen

Am 19.3.2021 gab es beim Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder ein unsinniges Strafverfahren gegen den Rollstuhlfahrer Bernd Schreiber aus Gelsenkirchen. Der 61-jährige Rollstuhlfahrer soll angeblich einen 18-Jährigen angegriffen haben, der noch die 9. Klasse besuchte. Ein Einstein ist der 18-Jährige sicherlich nicht, wie die Verhandlung zeigen sollte.

Im Vorfeld sah es nicht gut aus für den Rollstuhlfahrer. Der gesunde Menschenverstand würde wahrscheinlich vermuten, dass eher der 18-jährige Schüler den Rollstuhlfahrer angreift, als der Rollstuhlfahrer einen 9.-Klässler., aber auf den gesunden Menschenverstand, da kommt es vor Gericht nicht darauf an.

Der Rollstuhlfahrer behauptete, dass der 18-Jährige ihn angegriffen habe.

Der 18-Jährige behauptete, dass der Rollstuhlfahrer ihn angegriffen habe.

Sein Kollege hatte von dem Vorfall ein Video gedreht, und behauptete auch, dass der Rollstuhlfahrer den 18-jährigen Minieinstein angegriffen hätte.

Die Polizei wurde gerufen. Nach der Sichtung des Videos behauptete auch der Polizist, dass der Rollstuhlfahrer den Schüler angegriffen hätte.

Können gleich 3 Personen irren?

Sie können, und teilweise wird das sogar vorsätzlich gewesen sein.

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SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim Landgericht Essen

Am 28.4.2020 gab es beim Landgericht Essen eine Berufungsverhandlung gegen eine Verurteilung durch das Amtsgericht Gelsenkirchen.

Der Angeklagte war kein Unbekannter. Bereits auf dem alten Blog wurde dort über zahlreiche gewonnene Gerichtsverfahren beim Amtsgericht, Landgericht, Landessozialgericht, Sozialgericht und Oberlandesgericht berichtet.

In Duisburg, Essen und Gelsenkirchen wurden Verfahren gewonnen.

BERND SCHREIBER heißt der Mann, der so viele Verfahren gewonnen hat, und er war jahrelang der Vorsitzende des BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN.

Jetzt gab es wieder ein Strafverfahren gegen BERND SCHREIBER aus GELSENKIRCHEN. Angezeigt wurde er von einem Polizeipräsidenten, sowie einem Polizisten wegen angeblicher VERLEUMDUNG.

Da es aber die angebliche VERLEUMDUNG niemals gab, gab es ein Strafverfahren wegen angeblicher Beleidigung. Der Vorwurf war so absurd, dass alle Personen aus dem Umfeld von Herrn Schreiber von einer Einstellung des Verfahrens ausgingen. Dazu gehörten auch mehrere Volljuristen.

Zur Verwunderung verhängte das AMTSGERICHT GELSENKIRCHEN aber im November 2019 eine Geldstrafe. 80 Tagessätze wegen BELEIDIGUNG lautete das Urteil. Dagegen wurde umgehend Rechtsmittel eingelegt.

Bereits im Januar 2020 fand die Berufungsverhandlung statt. Sowohl die Richterin, als auch die Staatsanwältin wollten das Verfahren einstellen, aber die Staatsanwaltschaft Essen war dazu nicht bereit.

Trotz Coronavirus gab es gute 3 Monaten einen neuen Termin. Am 23.4.2020 um 12 Uhr fand der Termin statt, um 12:15 Uhr war er nach einer Beratung beendet. Das Landgericht Essen hob die Entscheidung des AMTSGERICHT GELSENKIRCHEN auf, und stelle das Verfahren aus Kosten der Landeskasse ein.