Bei Fußballfans bekannt ist der Schmähgesang:
WAS IST GRÜN UND STINKT NACH FISCH? WERDER BREMEN
Wir wollen das hier nicht bewerten, sondern lieber unsere Aufmerksamkeit von Bremen nach Bremerhaven lenken, denn da stinkt es auch ganz gewaltig, und zwar mehr nach Korruption, Unfähigkeit und Willkür, als nach leckerem Fisch.
Dieser Mief von Beamtendumm, Behördenschwachsinn und Parteienfilz überdeckt in dieser Stadt jeden Fischgeruch, selbst wenn der Fisch schon drei Wochen alt ist, und man den an keinen Hund mehr verfüttern würde.
2018 wurde Tillmann in Bremerhaven in die KARL-MARX-SCHULE eingeschult. Der bärtige, alte Mann würde sich im Grabe umdrehen, wenn er wüsste, was die Direktorin und ihre Kollegen sich an dieser Schule mit einem Erstklässler erlaubt haben. Tillmann hat nämlich die Schule nur ca. 10 Tage besuchen dürfen, weil nämlich die Lehrerin, die Schulpsychologin und die Sozialarbeiterin mit einem kleinen Jungen nicht klarkamen. Klar, der Junge ist etwas schwieriger, er ist seelisch behindert, und an dieser seelischen Behinderung ist ziemlich eindeutig das Jugendamt als Verursacher zu benennen. Zugegeben, nicht hauptsächlich das Jugendamt Bremerhaven, sondern hauptsächlich das Jugendamt Vechta aber das ist kein Grund, dass die Karl-Marx-Schule und das Jugendamt Bremerhaven so mit einem Kind und seiner Mutter umspringen.
Die Mutter suchte für Tillmann einen erfahrenen Schulbegleiter, aber den akzeptierte die Schule nicht. Die Mutter berichtet, dass sie und der Schulbegleiter sogar Hausverbot bekamen, weil sie immer wieder verlangt hatten, dass Tillmann beschult wird, was man ja wohl bei einer gesetzlich bestehenden Schulpflicht auch erwarten dürfte. Ein Grundrecht auf Bildung hat das Kind jedenfalls, so steh es im Grundgesetz.
Das Jugendamt wäre wohl mit dem Schulbegleiter einverstanden gewesen, aber die Abrechnung über das Persönliche Budget wollte man in Bremerhaven nicht machen. Warum man den gesetzlichen Weg nicht machen wollte ist unklar. War das zu billig, oder musste man unbedingt Steuergelder an die AWO verschwenden, die bekanntlich sehr SPD nah ist, wir wissen es nicht. Jedenfalls bestand das Jugendamt darauf, dass nicht Tillmann, vertreten durch die erziehungsberechtigte Mutter, den Schulbegleiter aussucht und anstellt, sondern dass entweder der Schulbegleiter von der AWO Bremerhaven, oder dem DRK eingestellt wird. Die monatlichen Mehrkosten hätten ca. 1.500 € betragen, und der Behinderte hätte auf sein Recht auf selbstbestimmtes Leben verzichten müssen.
Tillmann verklagte die Stadt Bremerhaven, und hatte Glück, dass er eine erfahrene Mutter an seiner Seite hatte. Die hatte schon Erfahrungen mit unfähigen Jugendämtern. Sie war auch die erste Mutter, die die Stadt Bremerhaven verklagte, weil die ihrem Kind den gesetzlich zustehenden Kindergartenplatz nicht zur Verfügung stellen konnte oder wollte. Die Mutter hatte sich auch erfahrene Mitstreiter ins Boot geholt wie z. B. den BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN. Von dort kam dann eines Tages noch ein wertvoller Link zu einer Psychologin.
Tillmann und die Mutter verklagten also das Jugendamt der Stadt Bremerhaven, und hatten beim OVG Bremen einen ersten Erfolg. Am 22.5.2020 entschied das OVG in einem Eilverfahren, dass die Stadt Bremerhaven ab sofort die Kosten für einen Schulbegleiter übernehmen muss. Pech für die Stadt Bremerhaven, denn jetzt müssen sie vorläufig die Kosten übernehmen, die auch die AWO bzw. das DRK für einen Schulbegleiter haben wollten, also deutlich mehr, als die Mutter ursprünglich berechnet hatte.
Über 1,5 Jahre hat Tillmann die Schule nicht besuchen dürfen, weil die KARL-MARX-SCHULE und das Jugendamt der Stadt das Bremerhaven dies verhindert hatten. Wie sieht es jetzt aktuell aus?
Trotz des Urteils des OVG Bremen kann Tillmann aktuell noch immer nicht die Schule besuchen, und das liegt nicht an Corona bzw. COVID19, sondern daran, dass das Jugendamt anscheinend der Meinung ist, dass man Gerichtsurteile nicht so eng sehen muss. Sind Gerichtsurteile in Bremerhaven nicht bindend? Sind das dort vielleicht nur unverbindliche Empfehlungen? Anscheinend sehen das die Mitarbeiter der Stadt Bremerhaven so. Urteile die nicht die örtlichen Roten Socken begünstigen, werden in Bremerhaven noch lange nicht umgesetzt. Aber da haben die Roten Socken ihre Rechnung ohne Tillmann gemacht. Tillmann hat sich eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils schicken lassen, und aktuell den Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung beauftragt. Dann ging es schnell.
Der junge Mann berichtet nun, dass die Stadt Bremerhaven Anfang Juli erstmalig die Kosten für einen Schulbegleiter überwiesen hat. Ein Schulbegleiter steht auch schon parat, jetzt muss nur noch eine passende Schule für Tillmann gefunden werden, denn die KARL-MARX-SCHULE scheidet wohl aus. Wer sich fast zwei Jahre lang weigert ein Kind zu beschulen, muss wohl irgendetwas nicht richtig gemacht haben.
SO SEHEN SIEGER AUS gratuliert dem jüngsten Sieger auf diesem Blog. Und wenn sie mal wieder nach Bremerhaven fahren sollten, und sich dort über den Fischgeruch wundern, dann denken sie daran, dass sie es Tillmann zu verdanken haben, dass der fiese Mief von Beamtendumm, Behördenwillkür, Korruption und Parteienfilz durch einen frischen Fischgeruch ersetzt wurde.