Heute wollte ich hier einen Beitrag veröffentlichen. Zu meiner Verwunderung musste ich dabei feststellen, dass der Blog heute verhältnismäßig viele Zugriffe hatte. Normal ist das sicherlich nicht erklärbar. Kann es vielleicht sein, dass es sich bereits rumgesprochen hat, was ich heute in meinem Briefkasten fand?
Zur Erinnerung, der Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen, Dr. Kirsten, der früher als Vorsitzender Richter am Landgericht Essen unterwegs war, hatte Strafantrag gegen mich gestellt, weil ich angeblich das Amtsgericht Gelsenkirchen beleidigt haben sollte. Das hatte ich natürlich nicht, und ich hatte auch gar nicht vor das Amtsgericht oder einen bestimmten, bzw. alle Richter des Amtsgericht Gelsenkirchen zu beleidigen.
So wurde mir z. B. unterstellt, dass ich mit dem Spruch: “
„Trinkt Wein und Schnaps,
sauft Bier in Kisten,
denn schließlich seid ihr Volljuristen“
angeblich das Amtsgericht Gelsenkirchen beleidigt hätte.
Ich frage mich, wie das gehen sollte?
Wie kommt man bloß auf die Idee, dass sich VOLLJURISTEN ausschließlich auf Richter eines bestimmten Amtsgerichts beziehen würde.
Der Begriff VOLLJURISTEN ist doch ein Überbegriff für mehrere juristische Berufe. Er bezieht also auf Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte, und keinesfalls nur auf Richter, und schon gar nicht ausschließlich auf Richter des AG Gelsenkkirchen.
Dr. Kirsten hatte zwar Strafantrag gegen mich gestellt,, aber ausdrücklich nicht im eigenen Namen, als Betroffener, sondern als Behördenleiter des Amtsgericht Gelsenkirchen. Im eigenen Namen wäre er zwar Antragsberechtigter gewesen, aber als Direktor war er das nicht, weil er nicht der Vorgesetze der dortigen Richter war.
In Bochum hatte mal der Präsident des dortigen Landgerichts gegen mich Strafantrag gestellt, weil ich angeblich einen Richter des dortigen Amtsgerichts beleidigt hätte. Was ich natürlich nicht gemacht hatte, und deshalb das Verfahren auch gewonnen habe. Für das Amtsgericht Gelsenkirchen bedeutet das, dass nicht der Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen Strafantrag für die dortigen Richter stellen durfte, sondern dies hätte die Direktorin des Landgerichts Essen machen müssen. Damit fehlte es schlichtweg an einem gültigen Strafantrag gegen mich.
Dennoch hatte mich das Amtsgericht Essen, was räumlich nicht für das Verfahren zuständig war, was von mir auch gerügt wurde, verurteilt. Das ist nicht besonders schlimm. Ich wurde bereits öfters von unfähigen Amtsrichtern verurteilt. Bisher scheiterten diese Anklagen aber spätestens beim Landgericht Essen. Ich muss bestätigen, was man eigentlich auch erwartete, dass die Richter am Landgericht häufig mehr Ahnung von der Sache haben.
In diesem Fall scheiterte ich aber auch beim Landgericht Essen. Die VR,in Postert am Landgericht hat scheinbar nicht die Klasse, die z. B. die Vorsitzende Richterin Pohlmann hat. Wir, also die anwesenden Prozessbeobachter und ich, hatten nicht den Eindruck, dass es der VR,in Postert wirklich um die Rechtsfindung ging, sondern mehr um den Schutz der Kollegen. Frau Postert bestätigte das Urteil des Amtsgericht Essen, und verurteilte mich erneut wegen angeblicher Beleidigung.
Dagegen wurde das Rechtsmittel der Revision eingelegt.
Meine Erfahrung mit dem OLG Hamm ist bisher nicht die Beste. Zwar gewann ich dort mein Unterlassungsverfahren gegen den SPD-Stadtverordneten GERHARD LICHTENBERGER aus Bochum, aber das OLG HAMM bestätigte meine Verhaftung wegen meines T-Shirt mit der Aufschrift PROZESSBEOBACHTER. Diese Verhaftung durch den damaligen Amtsrichter RUMBERG vom Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer sorgte damals beim Landgericht Essen, u.a. auch bei dem heutigen Direktor des AG Essen, Dr. Kirsten, für Aufregung. Dr. Kirsten teilte mir damals sogar persönlich auf dem Flur des Landgerichts mit, dass mich beim LG Essen wahrscheinlich kein Richter wegen dieses T-Shirts verhaften würde.
Und das OLG Hamm bestätigte auch die Entscheidung der Richterin Huthmacher vom AG Gelsenkirchen, die mein Gewaltschutzverfahren gegen Robin O. zurückwies. Sie hatte meinen Antrag damals zurückgewiesen mit der dämlichen Begründung, dass Robin O. mich zwar angegriffen habe, aber nicht so fest zugeschlagen habe. Das OLG Hamm hat das Rechtsmittel dagegen zurückgewiesen, ohne das Video überhaupt gesehen zu haben.
Dass die Entscheidungen des AG Gelsenkirchen und des OLG Hamm falsch waren, zeigte mir, dass ich das dazugehörige Strafverfahren gewonnen habe. Obwohl der damals 18-jährige Robin O. mich zunächst mit seinem rechten Gipsarm geschlagen hatte, anschließend einen Kopfstoß gegen mich versucht hatte, und am Ende mich noch mit seinem linken Arm in den Magen schlug, wurde der Typ niemals angeklagt, sondern ich als Rollstuhlfahrer landete auf der Anklagebank. Sowohl die Richterin, als auch die Staatsanwältin hatten sich das Video mehrfach angesehen, und mich dann vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.
Klarer Fall, auch das Gewaltschutzverfahren hätte eindeutig für mich ausgehen müssen, aber das OLG Hamm bestätigte die angebliche Richtigkeit der Entscheidung.
Ich bin also kein wirklicher Freund des OLG Hamms, auch wenn es schon Verfahren gab, die dort für mich ausgingen.
Und auch bei der Revision gegen die Entscheidung des LG Essen befürchtete ich das Schlimmste. Zwar hatten wir reichlich Gründe angeführt, aber noch immer gilt der Spruch des Volksmundes,
vor Gericht und auf hoher See liegt man in Gottes Hand.
Jetzt ist also die Entscheidung eingetroffen. Ich hatte beantragt, dass das Verfahren aufgehoben wird, und an eine andere Kammer des Landgerichts Essen zurückverwie0en wird. Diesem Antrag ist das OLG NICHT gefolgt. Das Verfahren wurde nicht an das LG Essen zurückverwiesen.
Warum erscheint dann dieser Beitrag trotzdem auf
SO SEHEN SIEGER AUS
Weil das OLG Hamm das komplette Verfahren eingestellt hat. Die dortigen Richter haben festgestellt, dass es schon an dem notwenigen Strafantrag fehlt, weil Dr. Kirsten, also der Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen nicht berechtigt war für die Behörde den Strafantrag zu stellen. Darüber hinaus wurden weitere Rechtsfehler festgestellt. Die Entscheidung wird hier in den nächsten Tagen noch veröffentlicht werden. ICH MUSS MICH JEZT ERSTMAL nicht BESAUFEN! Nach dem Motto:
TRINKT WEIN UND SCHNAPS, SAUFT BIER IN KISTEN, DENN SCHLIE?LICH SEID IHR keine VOLLJURISTEN!
Hier der ganze Beschluss.
Hier ein Video zu dem Beitrag.
https://demomobil.wordpress.com/2022/09/03/rede-vom-3-9-2022-in-essen-am-handelshof/
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Möglicherweise hat der Herr Schreiber da ins Blaue gezielt, und somit also ins Blaue getroffen. Alkoholismus ist ja weiter verbreitet so wie der Alkoholkonsum auch. Da sind auch Angehörige aller Berufsgruppen von Feierabendsuff, morgendlichem Pegeltrinken oder vom Wochenend-Komasaufen nicht ausgenommen. Getroffener Hund bellt. Besoffener Hund jault könnte man dann hier auch sagen.
Dr. Arnold Kortum, praktizierend in Bochum, schrieb vor zweihundert Jahren die Jobsiade. Er beschreibt den fiktiven Jura-Studenten Jobs, der schließlich eine Witwe heiratete und Nachtwächter wurde. Unter Studentenverbindungen ist dieses Werk bis heute ein Renner, sonst fast unbekannt. Der Brunnen auf dem Platz wo ehemals das Amtsgericht war, beschreibt die Prüfungsszene „über die Antwort des Kandidaten Jobses herrschte allgemeines Schütteln des Kopfes“. Andere mögen es vom Luftikus vielleicht wirklich noch zum Syndikus geschafft haben.
Dass man sich an sowas Banalem wie Alkohol in einer Bergarbeiterstadt wie Bochum, Essen oder Gelsenkirchen an so etwas so aufregt, ist sehr verwunderlich. Es sei denn, es ist zu nah am Nerv.
Ferner, deine Gegner lesen deine Blogs, macht wohl 50 Prozent der Zugriffe aus.
Wie gesagt, die Ruhr-Uni Bochum ist mit ihrer „Hochschulpolitik“ mal so eine Art Kaderschmiede für viele Parteien gewesen. Ich selbst hatte Ämter bekleidet, in denen ein Prof. Norbert Lammert aus Bochum mal gestampft ist bzw. die er geschaffen hat.
Grüße,
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