
Frau Koch ist in der Szene der von den Jugendämtern geschädigten Eltern ein Begriff. Dabei kämpft sie nicht nur in eigener Sache, und bezüglich der eigenen Kinder, sondern unterstützt häufig auch noch andere Opfer von unfähigen und willkürlichen Jugendämtern.
Die Polizei Bremerhaven hat sich in der Wohnung ein unmögliches Ding geleistet, und hat dafür jetzt die Quittung bekommen.
Man hatte einer Frau gedroht, dass sie das Sorgerecht für ihr Kind verliert, weil sie obdachlos war. Um das zu verhindern,, hat Frau Koch der Frau angeboten, dass sie mit ihrem Kind bei ihr einziehen kann. Am XXXX kam dann die Polizei in die Wohnung von Frau Koch um das Kind in Obhut zu nehmen. Dumm gelaufen, denn für eine gerichtlich angeordnete Inobhutnahme braucht man einen gerichtlichen Inobhutnahmebeschluss, außerdem ist das nicht die Aufgabe der Polizei.
Wenn das Gericht einen entsprechenden Beschluss erlässt, dann ist für die Durchführung des Beschluss ein Gerichtsvollzieher zuständig und nicht die Polizei. Allerdings kann der Gerichtsvollzieher im Rahmen der Amtshilfe die Polizei anfordern, wenn das nötig erscheint. In diesem Fall gab es aber weder einen Gerichtsvollzieher noch einen Inobhutnahmebeschluss. Die Polizei wurde nur tätig, weil sie angeblich dachte, dass es einen Inobhutnahmebeschluss geben würde.
Und weil die Polizei Mitten in der Nacht anrückte, es war so gegen 22 Uhr, war auch keine Mitarbeiterin des Jugendamtes Bremerhaven dabei, denn die hatten anscheinend keinen Bock mehr zu solch später Stunde tätig zu werden. Deshalb war nur eine Mitarbeiterin einer Jugendhilfeeinrichtung dabei, was ebenfalls so nicht zulässig ist.
Reden wir hier eigentlich noch von einer Inobhutnahme, oder eher von Kinderraub? Ich frage für einen Freund.
Weil die Beteiligten so unfähig war, war das Kind natürlich nach nur ca. 3 Wochen wieder bei der Mutter.
Frau Koch ließ sich diese widerliche Aktion aber nicht gefallen. Sie klagte gegen die Polizei, die ihre Aktion aber für rechtmäßig hielt.
Das Verwaltungsgericht gab der Polizei sogar noch Recht. Kein Wunder, manche haben schon lange den Eindruck, dass Entscheidungen der ersten Instanzen ein Lotteriespiel sind. Frau Koch ging weiter, und das OVG Bremen entschied eindeutig, dass die gesamte Polizeimaßnahme rechtswidrig war. GRATULATION!
Die Jugendämter sind regelmäßig zu bedauern, wenn sie sich mit Frau Koch anlegen. Da ist der Ärger ja vorprogrammiert.
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