Loretta B. aus Greifswald gewinnt im AfD-Schlumpfprozess gegen die Polizei

Mit 16 Jahren veröffentlichte die Schülerin ein Schlumpfvideo, was ihrem Schulleiter nicht gefiel. Er war der Meinung, dass das Video AfD nahe Inhalte enthalten würde, und rief deshalb die Polizei.

Die Polizei konnte zwar in den Videos nichts strafbares finden, aber dennoch holte man Loretta aus der Klasse und brachte sie in das Büro des Schulleiters.

Dieses Vorgehen sorgte 2024 bundesweit für Aufregung, weil vielen klar war, dass das Verhalten der Polizei und des Schulleiters einfach nicht ging.

Jetzt kam es zur Verhandlung beim Verwaltungsgericht, das am Ende klarstellte, dass die Polizeiaktion gegen die Schülerin völlig überzogen, und rechtswidrig war. Wir gratulieren dem Mädchen und dessen Eltern, die sich das nicht gefallen ließen und den Klageweg bestritten hatten.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, die Polizei hätte noch die Möglichkeit vor das Oberverwaltungsgericht zu gehen, man kann aber nur hoffen, dass sich die Polizei diese Peinlichkeit erspart.

SO SEHEN SIEGER AUS: Carola Koch aus Bremerhaven gewinnt wieder beim OVG Bremen

Frau Koch ist in der Szene der von den Jugendämtern geschädigten Eltern ein Begriff. Dabei kämpft sie nicht nur in eigener Sache, und bezüglich der eigenen Kinder, sondern unterstützt häufig auch noch andere Opfer von unfähigen und willkürlichen Jugendämtern.

Die Polizei Bremerhaven hat sich in der Wohnung ein unmögliches Ding geleistet, und hat dafür jetzt die Quittung bekommen.

Man hatte einer Frau gedroht, dass sie das Sorgerecht für ihr Kind verliert, weil sie obdachlos war. Um das zu verhindern,, hat Frau Koch der Frau angeboten, dass sie mit ihrem Kind bei ihr einziehen kann.  Am XXXX kam dann die Polizei in die Wohnung von Frau Koch um das Kind in Obhut zu nehmen. Dumm gelaufen, denn für eine gerichtlich angeordnete Inobhutnahme braucht man einen gerichtlichen Inobhutnahmebeschluss, außerdem ist das nicht die Aufgabe der Polizei.

Wenn das Gericht einen entsprechenden Beschluss erlässt, dann ist für die Durchführung des Beschluss ein Gerichtsvollzieher zuständig und nicht die Polizei. Allerdings kann der Gerichtsvollzieher im Rahmen der Amtshilfe die Polizei anfordern, wenn das nötig erscheint. In diesem Fall gab es aber weder einen Gerichtsvollzieher noch einen Inobhutnahmebeschluss. Die Polizei wurde nur tätig, weil sie angeblich dachte, dass es einen Inobhutnahmebeschluss geben würde.

Und weil die Polizei Mitten in der Nacht anrückte, es war so gegen 22 Uhr, war auch keine Mitarbeiterin des Jugendamtes Bremerhaven dabei, denn die hatten anscheinend keinen Bock mehr zu solch später Stunde tätig zu werden. Deshalb war nur eine Mitarbeiterin einer Jugendhilfeeinrichtung dabei, was ebenfalls so nicht zulässig ist.

Reden wir hier eigentlich noch von einer Inobhutnahme, oder eher von Kinderraub? Ich frage für einen Freund.

Weil die Beteiligten so unfähig war, war das Kind natürlich nach nur ca. 3 Wochen wieder bei der Mutter.

Frau Koch ließ sich diese widerliche Aktion aber nicht gefallen. Sie klagte gegen die Polizei, die ihre Aktion aber für rechtmäßig hielt.

Das Verwaltungsgericht gab der Polizei sogar noch Recht. Kein Wunder, manche haben schon lange den Eindruck, dass Entscheidungen der ersten Instanzen ein Lotteriespiel sind. Frau Koch ging weiter, und das OVG Bremen entschied eindeutig, dass die gesamte Polizeimaßnahme rechtswidrig war. GRATULATION!

Die Jugendämter sind regelmäßig zu bedauern, wenn sie sich mit Frau Koch anlegen. Da ist der Ärger ja vorprogrammiert.

 

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SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber erneuter Erfolg gegen Polizei Essen

Herr Schreiber hatte vor einigen Jahren eine Demo vor dem Landgericht Essen angemeldet. Damals untersagte die Polizei die Nutzung einer Seifenblasenpsitole. Es wurde behauptet, dass die Seifenblasenpistole mit einer echten Waffe verwechselt werden könnte. Das war natürlich Quatsch, deswegen wurde Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben. Ohne dass es einen Gerichtsbeschluss oder ein Gerichtsverhandlung bedurfte, gab die Polizei auf. Seitdem darf auch in Essen eine Seifenblasenpsitole bei Demos verwendet werden.

Jetzt gab es wieder eine Klage beim VG gegen die Polizei Essen, weil die unsere angemeldete Demo am 5.11.2022 auf der Kettwiger-Str. verweigert hat, und einfach auf den Hirschlandplatz verlegt hat. Deshalb wurde ein Eilverfahren und ein Hauptsacheverfahren bei Gericht angestrengt. Nachdem das Gericht der Polizei die Klage zugestellt hatte, hat die Polizei die nächste Demo am 12.11.2022 auf der Kettwigerstr. wieder genehmigt.

Ohne Gerichtsbeschluss und ohne Urteil wurde also erneut gegen die Polizei Essen gewonnen.