SO SEHEN SIEGER AUS: Carola Koch aus Bremerhaven gewinnt beim G

Frau Koch ist in der Szene der von den Jugendämtern geschädigten Eltern ein Begriff. Dabei kämpft sie nicht nur in eigener Sache, und bezüglich der eigenen Kinder, sondern unterstützt häufig auch noch andere Opfer von unfähigen und willkürlichen Jugendämtern.

Natürlich können es die staatlichen „Kinderschämder“ nicht leiden, wenn man sie, und ihr ihr schändliches Handeln in die Öffentlichkeit zerrt. Auch den Begriff KINERSCHÄNDR möchten sie nicht hören.

Der Begriff KINDERSCHÄNDER wurde bewusst in „“ gesetzt, weil es durchaus mehrere Arten von Kinderschändern gibt. Häufig wird der Begriff im Zusammenhang mit strafbaren sexuellen Handeln benutzt, aber man kann Kinder natürlich auch anders Schaden anrichten, also Schänden.

Da fällt mir doch sofort der Fall ein, wo ein Polizist bei einer Inobhutnahme das Kind massiv getreten hatte.

Aber auch unberechtigte und willkürliche Inobhutnahmen fallen darunter, genauso wie gewaltsame Inobhutnahmen wo selbst schon beteiligte Polizisten in Tränen ausgebrochen sind. Bei diesen Leuten handelt es sich für mich um „Kinderschänder“ auch wenn es dabei keinen sexuellen Hintergrund gibt.

Frau Koch hat so eine staatliche, bzw. halbstaatliche Geschäftsfrau in der Öffentlichkeit kritisiert. Das gefiel dieser Person überhaupt nicht, genauso wie der tretende Polizist nicht widerlicher Kindertreter genannt werden wollte.

Wie schon der Polizist, klagte auch die pädagogische Geschäftsfrau. Beim AG Bremerhaven hatte sie noch gegen Frau Koch gewonnen, aber Frau Koch war mit diesem <urteil nicht einverstanden. Der Fall ging weiter zum Landgericht, und dort konnte Frau Koch dann eine Aufhebung des Urteils erreichen, und ging mit einem Sieg für sich und die Meinungsfreiheit nachhause. Das Urteil fand auch mal wieder Beachtung in der Fachwelt.

Damit hat Frau Koch u. a. beim OVG Bremen gegen das Jugendamt Bremerhaven gewonnen,
beim VG gegen die Polizeibehörde Bremerhaven,
und jetzt beim LG Bremen gegen eine Person, die ihr Geld mit dem Leid der Kinder verdient.

Hier wurde das Urteil veröffentlicht.

Weitere Entscheidungen: Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten, Verbreiten Begriff, Meinungsfreiheit / LG Bremen, Urt. v. 20.06.2025 – 63 NBs 220 Js 60790/23 (2/25) – Burhoff online

 

 

 

 

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SO SEHEN SIEGER AUS: Carola Koch aus Bremerhaven gewinnt wieder beim OVG Bremen

Frau Koch ist in der Szene der von den Jugendämtern geschädigten Eltern ein Begriff. Dabei kämpft sie nicht nur in eigener Sache, und bezüglich der eigenen Kinder, sondern unterstützt häufig auch noch andere Opfer von unfähigen und willkürlichen Jugendämtern.

Die Polizei Bremerhaven hat sich in der Wohnung ein unmögliches Ding geleistet, und hat dafür jetzt die Quittung bekommen.

Man hatte einer Frau gedroht, dass sie das Sorgerecht für ihr Kind verliert, weil sie obdachlos war. Um das zu verhindern,, hat Frau Koch der Frau angeboten, dass sie mit ihrem Kind bei ihr einziehen kann.  Am XXXX kam dann die Polizei in die Wohnung von Frau Koch um das Kind in Obhut zu nehmen. Dumm gelaufen, denn für eine gerichtlich angeordnete Inobhutnahme braucht man einen gerichtlichen Inobhutnahmebeschluss, außerdem ist das nicht die Aufgabe der Polizei.

Wenn das Gericht einen entsprechenden Beschluss erlässt, dann ist für die Durchführung des Beschluss ein Gerichtsvollzieher zuständig und nicht die Polizei. Allerdings kann der Gerichtsvollzieher im Rahmen der Amtshilfe die Polizei anfordern, wenn das nötig erscheint. In diesem Fall gab es aber weder einen Gerichtsvollzieher noch einen Inobhutnahmebeschluss. Die Polizei wurde nur tätig, weil sie angeblich dachte, dass es einen Inobhutnahmebeschluss geben würde.

Und weil die Polizei Mitten in der Nacht anrückte, es war so gegen 22 Uhr, war auch keine Mitarbeiterin des Jugendamtes Bremerhaven dabei, denn die hatten anscheinend keinen Bock mehr zu solch später Stunde tätig zu werden. Deshalb war nur eine Mitarbeiterin einer Jugendhilfeeinrichtung dabei, was ebenfalls so nicht zulässig ist.

Reden wir hier eigentlich noch von einer Inobhutnahme, oder eher von Kinderraub? Ich frage für einen Freund.

Weil die Beteiligten so unfähig war, war das Kind natürlich nach nur ca. 3 Wochen wieder bei der Mutter.

Frau Koch ließ sich diese widerliche Aktion aber nicht gefallen. Sie klagte gegen die Polizei, die ihre Aktion aber für rechtmäßig hielt.

Das Verwaltungsgericht gab der Polizei sogar noch Recht. Kein Wunder, manche haben schon lange den Eindruck, dass Entscheidungen der ersten Instanzen ein Lotteriespiel sind. Frau Koch ging weiter, und das OVG Bremen entschied eindeutig, dass die gesamte Polizeimaßnahme rechtswidrig war. GRATULATION!

Die Jugendämter sind regelmäßig zu bedauern, wenn sie sich mit Frau Koch anlegen. Da ist der Ärger ja vorprogrammiert.

 

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Frau Koch ist in der Szene der von den Jugendämtern geschädigten Eltern ein Begriff. Dabei kämpft sie nicht nur in eigener Sache, und bezüglich der eigenen Kinder, sondern unterstützt häufig auch noch andere Opfer von unfähigen und willkürlichen Jugendämtern.

Die Jugendämter sind regelmäßig zu bedauern, wenn sie sich mit Frau Koch anlegen. Da ist der Ärger ja vorprogrammiert.

Ein Beispiel:

Jugendamt Vechta. Die damals noch in Sachen Jugendamt unerfahrene Frau Koch wendet sich an das Jugendamt und möchte Hilfe damit ihr noch ungeborenes Kind in Sicherheit zur Welt kommen kann. Das Jugendamt verweigert diese Hilfe, aber hinter dem Rücken von Frau Koch wendet sich das Jugendamt an die örtliche Klinik, mit der Aufforderung, das Baby nach der Geburt nicht der Mutter zu geben, da das Jugendamt das Baby haben wollte.

Wie bitte? Jugendämter haben bei einer Kindswohlgefährdung einzugreifen, und selbst in so einem Fall ist die Inobhutnahme das letzte Mittel. Bei Frau Koch war es das einzige Mittel, den zuvor geforderte Hilfe hatte man ja ausdrücklich abgelehnt.

Und Kindswohlgefährdung, ist jetzt schon die Geburt eines Kindes eine Kindswohlgefährdung? Ein Hinweis, zwischen 2005 und 2025 stiegen die Inobhutnahmen von Kindern von ca. 25.000 auf über 75.000. Bei soviel Unfähigkeiten und Willkür der Jugendämter ist das kaum verwunderlich. Es scheint so, als ob nicht die Eltern immer unfähiger werden, sondern die Jugendamtsmitarbeiter.

Bei soviel Unfähigkeit und Willkür des Jugendamtes verwundert es nicht, dass das Familiengericht feststellte, dass das Jugendamt das Baby wieder an die Eltern geben muss, was das Jugendamt aber nicht interessierte. Trotz entsprechendem Gerichtsbeschluss weigerte sich das Jugendamt den Eltern das Baby zurückzugeben. Da hatten sie die Rechnung aber ohne Mutter Koch gemacht.

Beim nächsten Umgang „klaute“ sie das Baby einfach und das Jugendamt schaute dann ziemlich blöd aus der Wäsche. Natürlich hat das Jugendamt unverzüglich die Polizei eingeschaltet, aber was sollte denn der Beamte machen. Offenbar konnte dieser lesen, und der Gerichtsbeschluss war diesbezüglich eindeutig, da konnte das Jugendamt toben wie es wollte.

Auch das Jugendamt Bremerhaven musste die Erfahrung machen, dass es keine gute Idee ist sich mit Frau Koch anzulegen. Wussten sie eigentlich, dass es in Deutschland eine SCHULPFLICHT gibt? Und warum hat dann die Schule einem Erstklässler über ein Jahr den Schulbesuch verweigern können, trotz SCHULPFLICHT?

Und warum sind dann die Behörden, wie Jugendamt und Schulamt nicht eingeschritten? Selbst als Mutter Koch mit Hilfe der Polizei den Schulbesuch und die Schulpflicht durchsetzen wollte, wurde dem Kind der Besuch der Schule verweigert.

Dem kleineren Bruder hatte zeitweise den Besuch des Kindergartens verweigert, weil die Stadt Bremerhaven nicht genügend Plätze für alle anspruchsberechtigten Kinder hatte. Welche Stadt, welches Bundeland hat das schon. Ist das das Problem der Eltern? NEIN, VERDAMMT NOCHMAL. Es gibt ein Gesetz, wonach jedes Kind ab einem bestimmten Alter ein Recht auf einen KITA-Platz hat, und nur das zählt- Wenn eine Gemeinde zu dumm und unfähig ist, genügend Plätze zur Verfügung zu stellen, ist das nicht das Problem der Kinder und deren Eltern. Der Staat verlangt auch von seinen Bürgern, dass er die Gesetze einhält, und fragt dabei nicht, ob der Bürger das kann oder will.

Mutter Koch verklagte die Stadt Bremerhaven, und plötzlich ging es dann doch ganz schnell. GEHT DOCH, WARUM NICHT GLEICH SO!!!

Dem größeren Bruder wurde der Schulbesuch verweigert. Es bestand Einigkeit darüber, dass das Kind einen Schulbegleiter braucht. Die Mutter hatte sogar einen geeigneten Schulbegleiter gesucht und gefunden, aber das Jugendamt wollte nicht nur Zahlmeister sein, sondern einen eigenen Schulbegleiter installieren, der dann natürlich auch im Sinne des Jugendamtes berichten und handeln sollte. Dass das Gesetz da etwas anderes sagte, das interessierte doch das Jugendamt Bremerhaven nicht.

Frau Koch zog vor das Verwaltungsgericht, und verlor. Wieder zeigte sich, dass Verfahren in der untersten Instanz ein Lotteriespiel gleichen. Man kann Recht bekommen, muss es aber nicht, also ging es weiter. Beim Oberverwaltungsgericht Bremen erstritt die streitbare Mutter ein deutschlandweit vielbeachtetes Urteil zu ihren, und den Gunsten von Kindern.

FAZIT:

Wenn Kinder Hilfen brauchen, dann muss die Jugendamt diese Hilfen übernehmen, aber den Art und Umfang, sowie den Träger bestimmen die Sorgeberechtigten. Eine herbe Klatsche für das Jugendamt Bremerhaven. Im Übrigen ging es dem Jugendamt auch nicht nur darum einen Schulbegleiter zu installieren, der in ihrem Sinne agiert und berichtet, sondern auch um das Geld. Die Helferindustrie soll ja schließlich auch leben.

Während für den von der Mutter ausgesuchten Schulbegleiter monatliche Kosten in Höhe von XXX angefallen wären, hätte der Schulbegleiter im Auftrag eines Trägers monatlich XXXX kosten sollen. Man sieht also, der von der Mutter ausgewählte Schulbegleiter währe einfach viel zu billig gewesen.

Und jetzt erzähle ich euch noch etwas ganz interessantes.

Der von der Mutter ausgesuchte Schulbegleiter war genau der Schulbegleiter, den auch der Träger nehmen wollte, weil er keinen eigenen Schulbegleiter gefunden hatte. Beim Träger wären die Kosten für den Schulbegleiter nicht nur wesentlich teurer gewesen, als bei der Mutter, sondern der Schulbegleiter hätte beim Träger auch noch weniger verdient. (Aber dieses Schmankerl mal nur so nebenbei.)

*** Bitte die Summen noch mitteilen.

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