SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim Amtsgericht Gelsenkirchen

Am 20.9.2021 gab es beim Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder ein unsinniges Strafverfahren gegen den Rollstuhlfahrer Bernd Schreiber aus Gelsenkirchen. Der 66-jährige Rollstuhlfahrer wurde im September 2023 völlig grundlos von einem Teutschen, also einem Türken mit deutschen Pass, beleidigt.

Als daraufhin die Polizei angerufen wurde, hat der Teutsche den Deutschen auch noch angespuckt.

Der Deutsche filmte dann den Teutschen mit seinem Handy, und das Video zeigt, wie der Teutsche den Rollstuhlfahrer angriff.

Als die Polizei eintraf, bestritt der Teutsche die Taten, und behauptete, dass der Rollstuhlfahrer Drogen genommen hätte, und meinte, dass der Deutsche in als „DRECKSMOSLEM“ bezeichnet hätte.

Der Teutsche wurde sofort angezeigt, der Rollstuhlfahrer bekam keine Anzeige. Die muss aber später nachgeholt worden sein.

Zunächst gab es ein Strafverfahren gegen den Teutschen, der natürlich gleich 2x nicht zur Verhandlung erschien. Zum 3. Termin wurde er von der Polizei vorgeführt. Es gab gleich etliche Geschädigte. Auch Mädchen waren Opfer des kriminellen Teutschen, und er wurde auch wegen mehreren Straftaten verurteilt. Leider nicht mehr in dem Fall des Rollstuhlfahrers. Dieses Verfahren wurden nicht mehr verhandelt. Diese Straftaten bekam er als Mengenrabatt geschenkt.

Am 20.9.2024 fand dann das Strafverfahren gegen den echten Deutschen statt. Die angebliche Beleidigung konnte nicht nachgewiesen werden, denn der Teutsche, und auch seine Mutter, die als Zeugin geladen wurden, erschienen natürlich nicht. Die Märchenstunde musste also ausfallen und das Verfahren wurde auf Kosten der Staatskasse eingestellt.

Der 16. Sieg also im 16. Strafverfahren.

Die Richterin teilte noch mit, dass sie das Strafverfahren gegen Bernd Schreiber schon im Vorfeld einstellen wollte, aber wieder war die Staatsanwaltschaft Essen damit nicht einverstanden.

 

Weitere Beiträge zu dem Thema:

https://beamtendumm.home.blog/2024/09/22/16-strafverfahren-nach-2-minuten-gewonnen/

https://feldmark.news.blog/2024/09/20/bernie-16-gewinnt-wieder/

https://misterfreispruch.wordpress.com/2024/09/20/2024-a16-e-fs16-gewonnenes-strafverfahren-beim-lg-wegen-beleidigung/

Video des Angriffs

 

SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim Amtsgericht Gelsenkirchen

Am 19.3.2021 gab es beim Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder ein unsinniges Strafverfahren gegen den Rollstuhlfahrer Bernd Schreiber aus Gelsenkirchen. Der 61-jährige Rollstuhlfahrer soll angeblich einen 18-Jährigen angegriffen haben, der noch die 9. Klasse besuchte. Ein Einstein ist der 18-Jährige sicherlich nicht, wie die Verhandlung zeigen sollte.

Im Vorfeld sah es nicht gut aus für den Rollstuhlfahrer. Der gesunde Menschenverstand würde wahrscheinlich vermuten, dass eher der 18-jährige Schüler den Rollstuhlfahrer angreift, als der Rollstuhlfahrer einen 9.-Klässler., aber auf den gesunden Menschenverstand, da kommt es vor Gericht nicht darauf an.

Der Rollstuhlfahrer behauptete, dass der 18-Jährige ihn angegriffen habe.

Der 18-Jährige behauptete, dass der Rollstuhlfahrer ihn angegriffen habe.

Sein Kollege hatte von dem Vorfall ein Video gedreht, und behauptete auch, dass der Rollstuhlfahrer den 18-jährigen Minieinstein angegriffen hätte.

Die Polizei wurde gerufen. Nach der Sichtung des Videos behauptete auch der Polizist, dass der Rollstuhlfahrer den Schüler angegriffen hätte.

Können gleich 3 Personen irren?

Sie können, und teilweise wird das sogar vorsätzlich gewesen sein.

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