Am 19.3.2021 gab es beim Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder ein unsinniges Strafverfahren gegen den Rollstuhlfahrer Bernd Schreiber aus Gelsenkirchen. Der 61-jährige Rollstuhlfahrer soll angeblich einen 18-Jährigen angegriffen haben, der noch die 9. Klasse besuchte. Ein Einstein ist der 18-Jährige sicherlich nicht, wie die Verhandlung zeigen sollte.
Im Vorfeld sah es nicht gut aus für den Rollstuhlfahrer. Der gesunde Menschenverstand würde wahrscheinlich vermuten, dass eher der 18-jährige Schüler den Rollstuhlfahrer angreift, als der Rollstuhlfahrer einen 9.-Klässler., aber auf den gesunden Menschenverstand, da kommt es vor Gericht nicht darauf an.
Der Rollstuhlfahrer behauptete, dass der 18-Jährige ihn angegriffen habe.
Der 18-Jährige behauptete, dass der Rollstuhlfahrer ihn angegriffen habe.
Sein Kollege hatte von dem Vorfall ein Video gedreht, und behauptete auch, dass der Rollstuhlfahrer den 18-jährigen Minieinstein angegriffen hätte.
Die Polizei wurde gerufen. Nach der Sichtung des Videos behauptete auch der Polizist, dass der Rollstuhlfahrer den Schüler angegriffen hätte.
Können gleich 3 Personen irren?
Sie können, und teilweise wird das sogar vorsätzlich gewesen sein.
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