Loretta B. aus Greifswald gewinnt im AfD-Schlumpfprozess gegen die Polizei

Mit 16 Jahren veröffentlichte die Schülerin ein Schlumpfvideo, was ihrem Schulleiter nicht gefiel. Er war der Meinung, dass das Video AfD nahe Inhalte enthalten würde, und rief deshalb die Polizei.

Die Polizei konnte zwar in den Videos nichts strafbares finden, aber dennoch holte man Loretta aus der Klasse und brachte sie in das Büro des Schulleiters.

Dieses Vorgehen sorgte 2024 bundesweit für Aufregung, weil vielen klar war, dass das Verhalten der Polizei und des Schulleiters einfach nicht ging.

Jetzt kam es zur Verhandlung beim Verwaltungsgericht, das am Ende klarstellte, dass die Polizeiaktion gegen die Schülerin völlig überzogen, und rechtswidrig war. Wir gratulieren dem Mädchen und dessen Eltern, die sich das nicht gefallen ließen und den Klageweg bestritten hatten.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, die Polizei hätte noch die Möglichkeit vor das Oberverwaltungsgericht zu gehen, man kann aber nur hoffen, dass sich die Polizei diese Peinlichkeit erspart.

SO SEHEN SIEGER AUS: Carola Koch aus Bremerhaven gewinnt wieder beim OVG Bremen

Frau Koch ist in der Szene der von den Jugendämtern geschädigten Eltern ein Begriff. Dabei kämpft sie nicht nur in eigener Sache, und bezüglich der eigenen Kinder, sondern unterstützt häufig auch noch andere Opfer von unfähigen und willkürlichen Jugendämtern.

Die Polizei Bremerhaven hat sich in der Wohnung ein unmögliches Ding geleistet, und hat dafür jetzt die Quittung bekommen.

Man hatte einer Frau gedroht, dass sie das Sorgerecht für ihr Kind verliert, weil sie obdachlos war. Um das zu verhindern,, hat Frau Koch der Frau angeboten, dass sie mit ihrem Kind bei ihr einziehen kann.  Am XXXX kam dann die Polizei in die Wohnung von Frau Koch um das Kind in Obhut zu nehmen. Dumm gelaufen, denn für eine gerichtlich angeordnete Inobhutnahme braucht man einen gerichtlichen Inobhutnahmebeschluss, außerdem ist das nicht die Aufgabe der Polizei.

Wenn das Gericht einen entsprechenden Beschluss erlässt, dann ist für die Durchführung des Beschluss ein Gerichtsvollzieher zuständig und nicht die Polizei. Allerdings kann der Gerichtsvollzieher im Rahmen der Amtshilfe die Polizei anfordern, wenn das nötig erscheint. In diesem Fall gab es aber weder einen Gerichtsvollzieher noch einen Inobhutnahmebeschluss. Die Polizei wurde nur tätig, weil sie angeblich dachte, dass es einen Inobhutnahmebeschluss geben würde.

Und weil die Polizei Mitten in der Nacht anrückte, es war so gegen 22 Uhr, war auch keine Mitarbeiterin des Jugendamtes Bremerhaven dabei, denn die hatten anscheinend keinen Bock mehr zu solch später Stunde tätig zu werden. Deshalb war nur eine Mitarbeiterin einer Jugendhilfeeinrichtung dabei, was ebenfalls so nicht zulässig ist.

Reden wir hier eigentlich noch von einer Inobhutnahme, oder eher von Kinderraub? Ich frage für einen Freund.

Weil die Beteiligten so unfähig war, war das Kind natürlich nach nur ca. 3 Wochen wieder bei der Mutter.

Frau Koch ließ sich diese widerliche Aktion aber nicht gefallen. Sie klagte gegen die Polizei, die ihre Aktion aber für rechtmäßig hielt.

Das Verwaltungsgericht gab der Polizei sogar noch Recht. Kein Wunder, manche haben schon lange den Eindruck, dass Entscheidungen der ersten Instanzen ein Lotteriespiel sind. Frau Koch ging weiter, und das OVG Bremen entschied eindeutig, dass die gesamte Polizeimaßnahme rechtswidrig war. GRATULATION!

Die Jugendämter sind regelmäßig zu bedauern, wenn sie sich mit Frau Koch anlegen. Da ist der Ärger ja vorprogrammiert.

 

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SO SEHEN SIEGER AUS: Carola Koch aus Bremerhaven gewinnt beim OVG Bremen

Video zu dem Thema

 

SO SEHEN SIEGER AUS: Carola Koch aus Bremerhaven gewinnt beim OVG Bremen

Frau Koch ist in der Szene der von den Jugendämtern geschädigten Eltern ein Begriff. Dabei kämpft sie nicht nur in eigener Sache, und bezüglich der eigenen Kinder, sondern unterstützt häufig auch noch andere Opfer von unfähigen und willkürlichen Jugendämtern.

Die Jugendämter sind regelmäßig zu bedauern, wenn sie sich mit Frau Koch anlegen. Da ist der Ärger ja vorprogrammiert.

Ein Beispiel:

Jugendamt Vechta. Die damals noch in Sachen Jugendamt unerfahrene Frau Koch wendet sich an das Jugendamt und möchte Hilfe damit ihr noch ungeborenes Kind in Sicherheit zur Welt kommen kann. Das Jugendamt verweigert diese Hilfe, aber hinter dem Rücken von Frau Koch wendet sich das Jugendamt an die örtliche Klinik, mit der Aufforderung, das Baby nach der Geburt nicht der Mutter zu geben, da das Jugendamt das Baby haben wollte.

Wie bitte? Jugendämter haben bei einer Kindswohlgefährdung einzugreifen, und selbst in so einem Fall ist die Inobhutnahme das letzte Mittel. Bei Frau Koch war es das einzige Mittel, den zuvor geforderte Hilfe hatte man ja ausdrücklich abgelehnt.

Und Kindswohlgefährdung, ist jetzt schon die Geburt eines Kindes eine Kindswohlgefährdung? Ein Hinweis, zwischen 2005 und 2025 stiegen die Inobhutnahmen von Kindern von ca. 25.000 auf über 75.000. Bei soviel Unfähigkeiten und Willkür der Jugendämter ist das kaum verwunderlich. Es scheint so, als ob nicht die Eltern immer unfähiger werden, sondern die Jugendamtsmitarbeiter.

Bei soviel Unfähigkeit und Willkür des Jugendamtes verwundert es nicht, dass das Familiengericht feststellte, dass das Jugendamt das Baby wieder an die Eltern geben muss, was das Jugendamt aber nicht interessierte. Trotz entsprechendem Gerichtsbeschluss weigerte sich das Jugendamt den Eltern das Baby zurückzugeben. Da hatten sie die Rechnung aber ohne Mutter Koch gemacht.

Beim nächsten Umgang „klaute“ sie das Baby einfach und das Jugendamt schaute dann ziemlich blöd aus der Wäsche. Natürlich hat das Jugendamt unverzüglich die Polizei eingeschaltet, aber was sollte denn der Beamte machen. Offenbar konnte dieser lesen, und der Gerichtsbeschluss war diesbezüglich eindeutig, da konnte das Jugendamt toben wie es wollte.

Auch das Jugendamt Bremerhaven musste die Erfahrung machen, dass es keine gute Idee ist sich mit Frau Koch anzulegen. Wussten sie eigentlich, dass es in Deutschland eine SCHULPFLICHT gibt? Und warum hat dann die Schule einem Erstklässler über ein Jahr den Schulbesuch verweigern können, trotz SCHULPFLICHT?

Und warum sind dann die Behörden, wie Jugendamt und Schulamt nicht eingeschritten? Selbst als Mutter Koch mit Hilfe der Polizei den Schulbesuch und die Schulpflicht durchsetzen wollte, wurde dem Kind der Besuch der Schule verweigert.

Dem kleineren Bruder hatte zeitweise den Besuch des Kindergartens verweigert, weil die Stadt Bremerhaven nicht genügend Plätze für alle anspruchsberechtigten Kinder hatte. Welche Stadt, welches Bundeland hat das schon. Ist das das Problem der Eltern? NEIN, VERDAMMT NOCHMAL. Es gibt ein Gesetz, wonach jedes Kind ab einem bestimmten Alter ein Recht auf einen KITA-Platz hat, und nur das zählt- Wenn eine Gemeinde zu dumm und unfähig ist, genügend Plätze zur Verfügung zu stellen, ist das nicht das Problem der Kinder und deren Eltern. Der Staat verlangt auch von seinen Bürgern, dass er die Gesetze einhält, und fragt dabei nicht, ob der Bürger das kann oder will.

Mutter Koch verklagte die Stadt Bremerhaven, und plötzlich ging es dann doch ganz schnell. GEHT DOCH, WARUM NICHT GLEICH SO!!!

Dem größeren Bruder wurde der Schulbesuch verweigert. Es bestand Einigkeit darüber, dass das Kind einen Schulbegleiter braucht. Die Mutter hatte sogar einen geeigneten Schulbegleiter gesucht und gefunden, aber das Jugendamt wollte nicht nur Zahlmeister sein, sondern einen eigenen Schulbegleiter installieren, der dann natürlich auch im Sinne des Jugendamtes berichten und handeln sollte. Dass das Gesetz da etwas anderes sagte, das interessierte doch das Jugendamt Bremerhaven nicht.

Frau Koch zog vor das Verwaltungsgericht, und verlor. Wieder zeigte sich, dass Verfahren in der untersten Instanz ein Lotteriespiel gleichen. Man kann Recht bekommen, muss es aber nicht, also ging es weiter. Beim Oberverwaltungsgericht Bremen erstritt die streitbare Mutter ein deutschlandweit vielbeachtetes Urteil zu ihren, und den Gunsten von Kindern.

FAZIT:

Wenn Kinder Hilfen brauchen, dann muss die Jugendamt diese Hilfen übernehmen, aber den Art und Umfang, sowie den Träger bestimmen die Sorgeberechtigten. Eine herbe Klatsche für das Jugendamt Bremerhaven. Im Übrigen ging es dem Jugendamt auch nicht nur darum einen Schulbegleiter zu installieren, der in ihrem Sinne agiert und berichtet, sondern auch um das Geld. Die Helferindustrie soll ja schließlich auch leben.

Während für den von der Mutter ausgesuchten Schulbegleiter monatliche Kosten in Höhe von XXX angefallen wären, hätte der Schulbegleiter im Auftrag eines Trägers monatlich XXXX kosten sollen. Man sieht also, der von der Mutter ausgewählte Schulbegleiter währe einfach viel zu billig gewesen.

Und jetzt erzähle ich euch noch etwas ganz interessantes.

Der von der Mutter ausgesuchte Schulbegleiter war genau der Schulbegleiter, den auch der Träger nehmen wollte, weil er keinen eigenen Schulbegleiter gefunden hatte. Beim Träger wären die Kosten für den Schulbegleiter nicht nur wesentlich teurer gewesen, als bei der Mutter, sondern der Schulbegleiter hätte beim Träger auch noch weniger verdient. (Aber dieses Schmankerl mal nur so nebenbei.)

*** Bitte die Summen noch mitteilen.

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Video zu dem Thema

SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim Amtsgericht Gelsenkirchen

Am 20.9.2021 gab es beim Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder ein unsinniges Strafverfahren gegen den Rollstuhlfahrer Bernd Schreiber aus Gelsenkirchen. Der 66-jährige Rollstuhlfahrer wurde im September 2023 völlig grundlos von einem Teutschen, also einem Türken mit deutschen Pass, beleidigt.

Als daraufhin die Polizei angerufen wurde, hat der Teutsche den Deutschen auch noch angespuckt.

Der Deutsche filmte dann den Teutschen mit seinem Handy, und das Video zeigt, wie der Teutsche den Rollstuhlfahrer angriff.

Als die Polizei eintraf, bestritt der Teutsche die Taten, und behauptete, dass der Rollstuhlfahrer Drogen genommen hätte, und meinte, dass der Deutsche in als „DRECKSMOSLEM“ bezeichnet hätte.

Der Teutsche wurde sofort angezeigt, der Rollstuhlfahrer bekam keine Anzeige. Die muss aber später nachgeholt worden sein.

Zunächst gab es ein Strafverfahren gegen den Teutschen, der natürlich gleich 2x nicht zur Verhandlung erschien. Zum 3. Termin wurde er von der Polizei vorgeführt. Es gab gleich etliche Geschädigte. Auch Mädchen waren Opfer des kriminellen Teutschen, und er wurde auch wegen mehreren Straftaten verurteilt. Leider nicht mehr in dem Fall des Rollstuhlfahrers. Dieses Verfahren wurden nicht mehr verhandelt. Diese Straftaten bekam er als Mengenrabatt geschenkt.

Am 20.9.2024 fand dann das Strafverfahren gegen den echten Deutschen statt. Die angebliche Beleidigung konnte nicht nachgewiesen werden, denn der Teutsche, und auch seine Mutter, die als Zeugin geladen wurden, erschienen natürlich nicht. Die Märchenstunde musste also ausfallen und das Verfahren wurde auf Kosten der Staatskasse eingestellt.

Der 16. Sieg also im 16. Strafverfahren.

Die Richterin teilte noch mit, dass sie das Strafverfahren gegen Bernd Schreiber schon im Vorfeld einstellen wollte, aber wieder war die Staatsanwaltschaft Essen damit nicht einverstanden.

 

Weitere Beiträge zu dem Thema:

https://beamtendumm.home.blog/2024/09/22/16-strafverfahren-nach-2-minuten-gewonnen/

https://feldmark.news.blog/2024/09/20/bernie-16-gewinnt-wieder/

https://misterfreispruch.wordpress.com/2024/09/20/2024-a16-e-fs16-gewonnenes-strafverfahren-beim-lg-wegen-beleidigung/

Video des Angriffs

 

SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber erneuter Erfolg gegen Polizei Essen

Herr Schreiber hatte vor einigen Jahren eine Demo vor dem Landgericht Essen angemeldet. Damals untersagte die Polizei die Nutzung einer Seifenblasenpsitole. Es wurde behauptet, dass die Seifenblasenpistole mit einer echten Waffe verwechselt werden könnte. Das war natürlich Quatsch, deswegen wurde Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben. Ohne dass es einen Gerichtsbeschluss oder ein Gerichtsverhandlung bedurfte, gab die Polizei auf. Seitdem darf auch in Essen eine Seifenblasenpsitole bei Demos verwendet werden.

Jetzt gab es wieder eine Klage beim VG gegen die Polizei Essen, weil die unsere angemeldete Demo am 5.11.2022 auf der Kettwiger-Str. verweigert hat, und einfach auf den Hirschlandplatz verlegt hat. Deshalb wurde ein Eilverfahren und ein Hauptsacheverfahren bei Gericht angestrengt. Nachdem das Gericht der Polizei die Klage zugestellt hatte, hat die Polizei die nächste Demo am 12.11.2022 auf der Kettwigerstr. wieder genehmigt.

Ohne Gerichtsbeschluss und ohne Urteil wurde also erneut gegen die Polizei Essen gewonnen.

SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim OLG Hamm.

Heute wollte ich hier einen Beitrag veröffentlichen. Zu meiner Verwunderung musste ich dabei feststellen, dass der Blog heute verhältnismäßig viele Zugriffe hatte. Normal ist das sicherlich nicht erklärbar. Kann es vielleicht sein, dass es sich bereits rumgesprochen hat, was ich heute in meinem Briefkasten fand?

Zur Erinnerung, der Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen, Dr. Kirsten, der früher als Vorsitzender Richter am Landgericht Essen unterwegs war, hatte Strafantrag gegen mich gestellt, weil ich angeblich das Amtsgericht Gelsenkirchen beleidigt haben sollte. Das hatte ich natürlich nicht, und ich hatte auch gar nicht vor das Amtsgericht oder einen bestimmten, bzw. alle Richter des Amtsgericht Gelsenkirchen zu beleidigen.

So wurde mir z. B. unterstellt, dass ich mit dem Spruch: “

„Trinkt Wein und Schnaps,

sauft Bier in Kisten,

denn schließlich seid ihr Volljuristen“

angeblich das Amtsgericht Gelsenkirchen beleidigt hätte.

Ich frage mich, wie das gehen sollte?

Wie kommt man bloß auf die Idee, dass sich VOLLJURISTEN ausschließlich auf Richter eines bestimmten Amtsgerichts beziehen würde.

Der Begriff VOLLJURISTEN ist doch ein Überbegriff für mehrere juristische Berufe. Er bezieht also auf Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte, und keinesfalls nur auf Richter, und schon gar nicht ausschließlich auf Richter des AG Gelsenkkirchen.

Dr. Kirsten hatte zwar Strafantrag gegen mich gestellt,, aber ausdrücklich nicht im eigenen Namen, als Betroffener, sondern als Behördenleiter des Amtsgericht Gelsenkirchen. Im eigenen Namen wäre er zwar Antragsberechtigter gewesen, aber als Direktor war er das nicht, weil er nicht der Vorgesetze der dortigen Richter war.

In Bochum hatte mal der Präsident des dortigen Landgerichts gegen mich Strafantrag gestellt, weil ich angeblich einen Richter des dortigen Amtsgerichts beleidigt hätte. Was ich natürlich nicht gemacht hatte, und deshalb das Verfahren auch gewonnen habe. Für das Amtsgericht Gelsenkirchen bedeutet das, dass nicht der Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen Strafantrag für die dortigen Richter stellen durfte, sondern dies hätte die Direktorin des Landgerichts Essen machen müssen. Damit fehlte es schlichtweg an einem gültigen Strafantrag gegen mich.

Dennoch hatte mich das Amtsgericht Essen, was räumlich nicht für das Verfahren zuständig war, was von mir auch gerügt wurde, verurteilt. Das ist nicht besonders schlimm. Ich wurde bereits öfters von unfähigen Amtsrichtern verurteilt. Bisher scheiterten diese Anklagen aber spätestens beim Landgericht Essen. Ich muss bestätigen, was man eigentlich auch erwartete, dass die Richter am Landgericht häufig mehr Ahnung von der Sache haben.

In diesem Fall scheiterte ich aber auch beim Landgericht Essen. Die VR,in Postert am Landgericht hat scheinbar nicht die Klasse, die z. B. die Vorsitzende Richterin Pohlmann hat. Wir, also die anwesenden Prozessbeobachter und ich, hatten nicht den Eindruck, dass es der VR,in Postert wirklich um die Rechtsfindung ging, sondern mehr um den Schutz der Kollegen. Frau Postert bestätigte das Urteil des Amtsgericht Essen, und verurteilte mich erneut wegen angeblicher Beleidigung.

Dagegen wurde das Rechtsmittel der Revision eingelegt.

Meine Erfahrung mit dem OLG Hamm ist bisher nicht die Beste. Zwar gewann ich dort mein Unterlassungsverfahren gegen den SPD-Stadtverordneten GERHARD LICHTENBERGER aus Bochum, aber das OLG HAMM bestätigte meine Verhaftung wegen meines T-Shirt mit der Aufschrift PROZESSBEOBACHTER. Diese Verhaftung durch den damaligen Amtsrichter RUMBERG vom Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer sorgte damals beim Landgericht Essen, u.a. auch bei dem heutigen Direktor des AG Essen, Dr. Kirsten, für Aufregung. Dr. Kirsten teilte mir damals sogar persönlich auf dem Flur des Landgerichts mit, dass mich beim LG Essen wahrscheinlich kein Richter wegen dieses T-Shirts verhaften würde.

Und das OLG Hamm bestätigte auch die Entscheidung der Richterin Huthmacher vom AG Gelsenkirchen, die mein Gewaltschutzverfahren gegen Robin O. zurückwies. Sie hatte meinen Antrag damals zurückgewiesen mit der dämlichen Begründung, dass Robin O.  mich zwar angegriffen habe, aber nicht so fest zugeschlagen habe. Das OLG Hamm hat das Rechtsmittel dagegen zurückgewiesen, ohne das Video überhaupt gesehen zu haben.

Dass die Entscheidungen des AG Gelsenkirchen und des OLG Hamm falsch waren, zeigte mir, dass ich das dazugehörige Strafverfahren gewonnen habe. Obwohl der damals 18-jährige Robin O. mich zunächst mit seinem rechten Gipsarm geschlagen hatte, anschließend einen Kopfstoß gegen mich versucht hatte, und am Ende mich noch mit seinem linken Arm in den Magen schlug, wurde der Typ niemals angeklagt, sondern ich als Rollstuhlfahrer landete auf der Anklagebank. Sowohl die Richterin, als auch die Staatsanwältin hatten sich das Video mehrfach angesehen, und mich dann vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.

Klarer Fall, auch das Gewaltschutzverfahren hätte eindeutig für mich ausgehen müssen, aber das OLG Hamm bestätigte die angebliche Richtigkeit der Entscheidung.

Ich bin also kein wirklicher Freund des OLG Hamms, auch wenn es schon Verfahren gab, die dort für  mich ausgingen.

Und auch bei der Revision gegen die Entscheidung des LG Essen befürchtete ich das Schlimmste. Zwar hatten wir reichlich Gründe angeführt, aber noch immer gilt der Spruch des Volksmundes,

vor Gericht und auf hoher See liegt man in Gottes Hand.

Jetzt ist also die Entscheidung eingetroffen. Ich hatte beantragt, dass das Verfahren aufgehoben wird, und an eine andere Kammer des Landgerichts Essen zurückverwie0en wird. Diesem Antrag ist das OLG NICHT gefolgt. Das Verfahren wurde nicht an das LG Essen zurückverwiesen.

Warum erscheint dann dieser Beitrag trotzdem auf

SO SEHEN SIEGER AUS

 

Weil das OLG Hamm das komplette Verfahren eingestellt hat. Die dortigen Richter haben festgestellt, dass es schon an dem notwenigen Strafantrag fehlt, weil Dr. Kirsten, also der Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen nicht berechtigt war für die Behörde den Strafantrag zu stellen. Darüber hinaus wurden weitere Rechtsfehler festgestellt. Die Entscheidung wird hier in den nächsten Tagen noch veröffentlicht werden. ICH MUSS MICH JEZT ERSTMAL nicht BESAUFEN! Nach dem Motto:

TRINKT WEIN UND SCHNAPS, SAUFT BIER IN KISTEN, DENN SCHLIE?LICH SEID IHR keine VOLLJURISTEN!

Hier der ganze Beschluss.

SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim Amtsgericht Gelsenkirchen

Am 19.3.2021 gab es beim Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder ein unsinniges Strafverfahren gegen den Rollstuhlfahrer Bernd Schreiber aus Gelsenkirchen. Der 61-jährige Rollstuhlfahrer soll angeblich einen 18-Jährigen angegriffen haben, der noch die 9. Klasse besuchte. Ein Einstein ist der 18-Jährige sicherlich nicht, wie die Verhandlung zeigen sollte.

Im Vorfeld sah es nicht gut aus für den Rollstuhlfahrer. Der gesunde Menschenverstand würde wahrscheinlich vermuten, dass eher der 18-jährige Schüler den Rollstuhlfahrer angreift, als der Rollstuhlfahrer einen 9.-Klässler., aber auf den gesunden Menschenverstand, da kommt es vor Gericht nicht darauf an.

Der Rollstuhlfahrer behauptete, dass der 18-Jährige ihn angegriffen habe.

Der 18-Jährige behauptete, dass der Rollstuhlfahrer ihn angegriffen habe.

Sein Kollege hatte von dem Vorfall ein Video gedreht, und behauptete auch, dass der Rollstuhlfahrer den 18-jährigen Minieinstein angegriffen hätte.

Die Polizei wurde gerufen. Nach der Sichtung des Videos behauptete auch der Polizist, dass der Rollstuhlfahrer den Schüler angegriffen hätte.

Können gleich 3 Personen irren?

Sie können, und teilweise wird das sogar vorsätzlich gewesen sein.

Weiterlesen „SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim Amtsgericht Gelsenkirchen“

SO SEHEN SIEGER AUS: Tillmann gewinnt gegen die Stadt Bremerhaven.

Bei Fußballfans bekannt ist der Schmähgesang:

WAS IST GRÜN UND STINKT NACH FISCH? WERDER BREMEN

Wir wollen das hier nicht bewerten, sondern lieber unsere Aufmerksamkeit von Bremen nach Bremerhaven lenken, denn da stinkt es auch ganz gewaltig, und zwar mehr nach Korruption, Unfähigkeit und Willkür, als nach leckerem Fisch.

Dieser Mief von Beamtendumm, Behördenschwachsinn und Parteienfilz überdeckt in dieser Stadt jeden Fischgeruch, selbst wenn der Fisch schon drei Wochen alt ist, und man den an keinen Hund mehr verfüttern würde.

2018 wurde Tillmann in Bremerhaven in die KARL-MARX-SCHULE eingeschult. Der bärtige, alte Mann würde sich im Grabe umdrehen, wenn er wüsste, was die Direktorin und ihre Kollegen sich an dieser Schule mit einem Erstklässler erlaubt haben. Tillmann hat nämlich die Schule nur ca. 10 Tage besuchen dürfen, weil nämlich die Lehrerin, die Schulpsychologin und die Sozialarbeiterin mit einem kleinen Jungen nicht klarkamen. Klar, der Junge ist etwas schwieriger, er ist seelisch behindert, und an dieser seelischen Behinderung ist ziemlich eindeutig das Jugendamt als Verursacher zu benennen. Zugegeben, nicht hauptsächlich das Jugendamt Bremerhaven, sondern hauptsächlich das Jugendamt Vechta aber das ist kein Grund, dass die Karl-Marx-Schule und das Jugendamt Bremerhaven so mit einem Kind und seiner Mutter umspringen.

Die Mutter suchte für Tillmann einen erfahrenen Schulbegleiter, aber den akzeptierte die Schule nicht. Die Mutter berichtet, dass sie und der Schulbegleiter sogar Hausverbot bekamen, weil sie immer wieder verlangt hatten, dass Tillmann beschult wird, was man ja wohl bei einer gesetzlich bestehenden Schulpflicht auch erwarten dürfte. Ein Grundrecht auf Bildung hat das Kind jedenfalls, so steh es im Grundgesetz.

Das Jugendamt wäre wohl mit dem Schulbegleiter einverstanden gewesen, aber die Abrechnung über das Persönliche Budget wollte man in Bremerhaven nicht machen. Warum man den gesetzlichen Weg nicht machen wollte ist unklar. War das zu billig, oder musste man unbedingt Steuergelder an die AWO verschwenden, die bekanntlich sehr SPD nah ist, wir wissen es nicht. Jedenfalls bestand das Jugendamt darauf, dass nicht Tillmann, vertreten durch die erziehungsberechtigte Mutter, den Schulbegleiter aussucht und anstellt, sondern dass entweder der Schulbegleiter von der AWO Bremerhaven, oder dem DRK eingestellt wird. Die monatlichen Mehrkosten hätten ca. 1.500 € betragen, und der Behinderte hätte auf sein Recht auf selbstbestimmtes Leben verzichten müssen.

Tillmann verklagte die Stadt Bremerhaven, und hatte Glück, dass er eine erfahrene Mutter an seiner Seite hatte. Die hatte schon Erfahrungen mit unfähigen Jugendämtern. Sie war auch die erste Mutter, die die Stadt Bremerhaven verklagte, weil die ihrem Kind den gesetzlich zustehenden Kindergartenplatz nicht zur Verfügung stellen konnte oder wollte. Die Mutter hatte sich auch erfahrene Mitstreiter ins Boot geholt wie z. B. den BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN. Von dort kam dann eines Tages noch ein wertvoller Link zu einer Psychologin.

Tillmann und die Mutter verklagten also das Jugendamt der Stadt Bremerhaven, und hatten beim OVG Bremen einen ersten Erfolg. Am 22.5.2020 entschied das OVG in einem Eilverfahren, dass die Stadt Bremerhaven ab sofort die Kosten für einen Schulbegleiter übernehmen muss. Pech für die Stadt Bremerhaven, denn jetzt müssen sie vorläufig die Kosten übernehmen, die auch die AWO bzw. das DRK für einen Schulbegleiter haben wollten, also deutlich mehr, als die Mutter ursprünglich berechnet hatte.

Über 1,5 Jahre hat Tillmann die Schule nicht besuchen dürfen, weil die KARL-MARX-SCHULE und das Jugendamt der Stadt das Bremerhaven dies verhindert hatten. Wie sieht es jetzt aktuell aus?

Trotz des Urteils des OVG Bremen kann Tillmann aktuell noch immer nicht die Schule besuchen, und das liegt nicht an Corona bzw. COVID19, sondern daran, dass das Jugendamt anscheinend der Meinung ist, dass man Gerichtsurteile nicht so eng sehen muss. Sind Gerichtsurteile in Bremerhaven nicht bindend? Sind das dort vielleicht nur unverbindliche Empfehlungen? Anscheinend sehen das die Mitarbeiter der Stadt Bremerhaven so. Urteile die nicht die örtlichen Roten Socken begünstigen, werden in Bremerhaven noch lange nicht umgesetzt. Aber da haben die Roten Socken ihre Rechnung ohne Tillmann gemacht. Tillmann hat sich eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils schicken lassen, und aktuell den Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung beauftragt. Dann ging es schnell.

Der junge Mann berichtet nun, dass die Stadt Bremerhaven Anfang Juli erstmalig die Kosten für einen Schulbegleiter überwiesen hat. Ein Schulbegleiter steht auch schon parat, jetzt muss nur noch eine passende Schule für Tillmann gefunden werden, denn die KARL-MARX-SCHULE scheidet wohl aus. Wer sich fast zwei Jahre lang weigert ein Kind zu beschulen, muss wohl irgendetwas nicht richtig gemacht haben.

SO SEHEN SIEGER AUS gratuliert dem jüngsten Sieger auf diesem Blog. Und wenn sie mal wieder nach Bremerhaven fahren sollten, und sich dort über den Fischgeruch wundern, dann denken sie daran, dass sie es Tillmann zu verdanken haben, dass der fiese Mief von Beamtendumm, Behördenwillkür, Korruption und Parteienfilz durch einen frischen Fischgeruch ersetzt wurde.

SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim Landgericht Essen

Am 28.4.2020 gab es beim Landgericht Essen eine Berufungsverhandlung gegen eine Verurteilung durch das Amtsgericht Gelsenkirchen.

Der Angeklagte war kein Unbekannter. Bereits auf dem alten Blog wurde dort über zahlreiche gewonnene Gerichtsverfahren beim Amtsgericht, Landgericht, Landessozialgericht, Sozialgericht und Oberlandesgericht berichtet.

In Duisburg, Essen und Gelsenkirchen wurden Verfahren gewonnen.

BERND SCHREIBER heißt der Mann, der so viele Verfahren gewonnen hat, und er war jahrelang der Vorsitzende des BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN.

Jetzt gab es wieder ein Strafverfahren gegen BERND SCHREIBER aus GELSENKIRCHEN. Angezeigt wurde er von einem Polizeipräsidenten, sowie einem Polizisten wegen angeblicher VERLEUMDUNG.

Da es aber die angebliche VERLEUMDUNG niemals gab, gab es ein Strafverfahren wegen angeblicher Beleidigung. Der Vorwurf war so absurd, dass alle Personen aus dem Umfeld von Herrn Schreiber von einer Einstellung des Verfahrens ausgingen. Dazu gehörten auch mehrere Volljuristen.

Zur Verwunderung verhängte das AMTSGERICHT GELSENKIRCHEN aber im November 2019 eine Geldstrafe. 80 Tagessätze wegen BELEIDIGUNG lautete das Urteil. Dagegen wurde umgehend Rechtsmittel eingelegt.

Bereits im Januar 2020 fand die Berufungsverhandlung statt. Sowohl die Richterin, als auch die Staatsanwältin wollten das Verfahren einstellen, aber die Staatsanwaltschaft Essen war dazu nicht bereit.

Trotz Coronavirus gab es gute 3 Monaten einen neuen Termin. Am 23.4.2020 um 12 Uhr fand der Termin statt, um 12:15 Uhr war er nach einer Beratung beendet. Das Landgericht Essen hob die Entscheidung des AMTSGERICHT GELSENKIRCHEN auf, und stelle das Verfahren aus Kosten der Landeskasse ein.