Mit 16 Jahren veröffentlichte die Schülerin ein Schlumpfvideo, was ihrem Schulleiter nicht gefiel. Er war der Meinung, dass das Video AfD nahe Inhalte enthalten würde, und rief deshalb die Polizei.
Die Polizei konnte zwar in den Videos nichts strafbares finden, aber dennoch holte man Loretta aus der Klasse und brachte sie in das Büro des Schulleiters.
Dieses Vorgehen sorgte 2024 bundesweit für Aufregung, weil vielen klar war, dass das Verhalten der Polizei und des Schulleiters einfach nicht ging.
Jetzt kam es zur Verhandlung beim Verwaltungsgericht, das am Ende klarstellte, dass die Polizeiaktion gegen die Schülerin völlig überzogen, und rechtswidrig war. Wir gratulieren dem Mädchen und dessen Eltern, die sich das nicht gefallen ließen und den Klageweg bestritten hatten.
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, die Polizei hätte noch die Möglichkeit vor das Oberverwaltungsgericht zu gehen, man kann aber nur hoffen, dass sich die Polizei diese Peinlichkeit erspart.