SO SEHEN SIEGER AUS: Carola Koch aus Bremerhaven gewinnt beim G

Frau Koch ist in der Szene der von den Jugendämtern geschädigten Eltern ein Begriff. Dabei kämpft sie nicht nur in eigener Sache, und bezüglich der eigenen Kinder, sondern unterstützt häufig auch noch andere Opfer von unfähigen und willkürlichen Jugendämtern.

Natürlich können es die staatlichen „Kinderschämder“ nicht leiden, wenn man sie, und ihr ihr schändliches Handeln in die Öffentlichkeit zerrt. Auch den Begriff KINERSCHÄNDR möchten sie nicht hören.

Der Begriff KINDERSCHÄNDER wurde bewusst in „“ gesetzt, weil es durchaus mehrere Arten von Kinderschändern gibt. Häufig wird der Begriff im Zusammenhang mit strafbaren sexuellen Handeln benutzt, aber man kann Kinder natürlich auch anders Schaden anrichten, also Schänden.

Da fällt mir doch sofort der Fall ein, wo ein Polizist bei einer Inobhutnahme das Kind massiv getreten hatte.

Aber auch unberechtigte und willkürliche Inobhutnahmen fallen darunter, genauso wie gewaltsame Inobhutnahmen wo selbst schon beteiligte Polizisten in Tränen ausgebrochen sind. Bei diesen Leuten handelt es sich für mich um „Kinderschänder“ auch wenn es dabei keinen sexuellen Hintergrund gibt.

Frau Koch hat so eine staatliche, bzw. halbstaatliche Geschäftsfrau in der Öffentlichkeit kritisiert. Das gefiel dieser Person überhaupt nicht, genauso wie der tretende Polizist nicht widerlicher Kindertreter genannt werden wollte.

Wie schon der Polizist, klagte auch die pädagogische Geschäftsfrau. Beim AG Bremerhaven hatte sie noch gegen Frau Koch gewonnen, aber Frau Koch war mit diesem <urteil nicht einverstanden. Der Fall ging weiter zum Landgericht, und dort konnte Frau Koch dann eine Aufhebung des Urteils erreichen, und ging mit einem Sieg für sich und die Meinungsfreiheit nachhause. Das Urteil fand auch mal wieder Beachtung in der Fachwelt.

Damit hat Frau Koch u. a. beim OVG Bremen gegen das Jugendamt Bremerhaven gewonnen,
beim VG gegen die Polizeibehörde Bremerhaven,
und jetzt beim LG Bremen gegen eine Person, die ihr Geld mit dem Leid der Kinder verdient.

Hier wurde das Urteil veröffentlicht.

Weitere Entscheidungen: Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten, Verbreiten Begriff, Meinungsfreiheit / LG Bremen, Urt. v. 20.06.2025 – 63 NBs 220 Js 60790/23 (2/25) – Burhoff online

 

 

 

 

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