SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim Amtsgericht Gelsenkirchen

Am 19.3.2021 gab es beim Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder ein unsinniges Strafverfahren gegen den Rollstuhlfahrer Bernd Schreiber aus Gelsenkirchen. Der 61-jährige Rollstuhlfahrer soll angeblich einen 18-Jährigen angegriffen haben, der noch die 9. Klasse besuchte. Ein Einstein ist der 18-Jährige sicherlich nicht, wie die Verhandlung zeigen sollte.

Im Vorfeld sah es nicht gut aus für den Rollstuhlfahrer. Der gesunde Menschenverstand würde wahrscheinlich vermuten, dass eher der 18-jährige Schüler den Rollstuhlfahrer angreift, als der Rollstuhlfahrer einen 9.-Klässler., aber auf den gesunden Menschenverstand, da kommt es vor Gericht nicht darauf an.

Der Rollstuhlfahrer behauptete, dass der 18-Jährige ihn angegriffen habe.

Der 18-Jährige behauptete, dass der Rollstuhlfahrer ihn angegriffen habe.

Sein Kollege hatte von dem Vorfall ein Video gedreht, und behauptete auch, dass der Rollstuhlfahrer den 18-jährigen Minieinstein angegriffen hätte.

Die Polizei wurde gerufen. Nach der Sichtung des Videos behauptete auch der Polizist, dass der Rollstuhlfahrer den Schüler angegriffen hätte.

Können gleich 3 Personen irren?

Sie können, und teilweise wird das sogar vorsätzlich gewesen sein.

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SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim Landgericht Essen

Am 28.4.2020 gab es beim Landgericht Essen eine Berufungsverhandlung gegen eine Verurteilung durch das Amtsgericht Gelsenkirchen.

Der Angeklagte war kein Unbekannter. Bereits auf dem alten Blog wurde dort über zahlreiche gewonnene Gerichtsverfahren beim Amtsgericht, Landgericht, Landessozialgericht, Sozialgericht und Oberlandesgericht berichtet.

In Duisburg, Essen und Gelsenkirchen wurden Verfahren gewonnen.

BERND SCHREIBER heißt der Mann, der so viele Verfahren gewonnen hat, und er war jahrelang der Vorsitzende des BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN.

Jetzt gab es wieder ein Strafverfahren gegen BERND SCHREIBER aus GELSENKIRCHEN. Angezeigt wurde er von einem Polizeipräsidenten, sowie einem Polizisten wegen angeblicher VERLEUMDUNG.

Da es aber die angebliche VERLEUMDUNG niemals gab, gab es ein Strafverfahren wegen angeblicher Beleidigung. Der Vorwurf war so absurd, dass alle Personen aus dem Umfeld von Herrn Schreiber von einer Einstellung des Verfahrens ausgingen. Dazu gehörten auch mehrere Volljuristen.

Zur Verwunderung verhängte das AMTSGERICHT GELSENKIRCHEN aber im November 2019 eine Geldstrafe. 80 Tagessätze wegen BELEIDIGUNG lautete das Urteil. Dagegen wurde umgehend Rechtsmittel eingelegt.

Bereits im Januar 2020 fand die Berufungsverhandlung statt. Sowohl die Richterin, als auch die Staatsanwältin wollten das Verfahren einstellen, aber die Staatsanwaltschaft Essen war dazu nicht bereit.

Trotz Coronavirus gab es gute 3 Monaten einen neuen Termin. Am 23.4.2020 um 12 Uhr fand der Termin statt, um 12:15 Uhr war er nach einer Beratung beendet. Das Landgericht Essen hob die Entscheidung des AMTSGERICHT GELSENKIRCHEN auf, und stelle das Verfahren aus Kosten der Landeskasse ein.