SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim Amtsgericht Gelsenkirchen

Am 19.3.2021 gab es beim Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder ein unsinniges Strafverfahren gegen den Rollstuhlfahrer Bernd Schreiber aus Gelsenkirchen. Der 61-jährige Rollstuhlfahrer soll angeblich einen 18-Jährigen angegriffen haben, der noch die 9. Klasse besuchte. Ein Einstein ist der 18-Jährige sicherlich nicht, wie die Verhandlung zeigen sollte.

Im Vorfeld sah es nicht gut aus für den Rollstuhlfahrer. Der gesunde Menschenverstand würde wahrscheinlich vermuten, dass eher der 18-jährige Schüler den Rollstuhlfahrer angreift, als der Rollstuhlfahrer einen 9.-Klässler., aber auf den gesunden Menschenverstand, da kommt es vor Gericht nicht darauf an.

Der Rollstuhlfahrer behauptete, dass der 18-Jährige ihn angegriffen habe.

Der 18-Jährige behauptete, dass der Rollstuhlfahrer ihn angegriffen habe.

Sein Kollege hatte von dem Vorfall ein Video gedreht, und behauptete auch, dass der Rollstuhlfahrer den 18-jährigen Minieinstein angegriffen hätte.

Die Polizei wurde gerufen. Nach der Sichtung des Videos behauptete auch der Polizist, dass der Rollstuhlfahrer den Schüler angegriffen hätte.

Können gleich 3 Personen irren?

Sie können, und teilweise wird das sogar vorsätzlich gewesen sein.

Das Video hätte den Rollstuhlfahrer entlasten können, aber der anwesende Polizist hatte das Beweisvideo bzw. das Handy nicht sichergestellt. Nur das Tierabwehrspray, mit dem der Rollstuhlfahrer normalerweise Hunde und Ochsen abwehrt, wurde von dem Polizisten beschlagnahmt.

Spätere Beweissicherungsanträge von dem Rollstuhlfahrer blieben erfolglos. Hätte man im Vorfeld die Arbeit richtig gemacht, dann wäre es sicherlich nicht zur Anklage des Rollstuhlfahrers gekommen. Aber für saubere und vernünftige Arbeit ist weder die Polizei, noch die Staatsanwaltschaft Essen bekannt, und so wird schnell aus einem Opfer der Täter konstruiert, und angeklagt, während sämtliche Strafanträge gegen den wirklichen Täter eiligst eingestellt werden. Und so wird dann aus dem Opfer einer Straftat auch noch gleich ein Justizopfer kreiert.

Klarer Fall, genau das drohte nun auch dem Rollstuhlfahrer. Während er im Sitzungssaal vortrug, dass er von dem 18-jährigen Schüler geschlagen und getreten wurde, lauerten auf dem Flur drei Personen, die aussagen wollten, dass der Rollstuhlfahrer der Angreifer war. Darunter befand sich auch ein Polizist.

Es kam anders, ganz anders. Wahrscheinlich gibt es einen Gott, es muss einfach einen Gott geben, den anders ist das nicht mehr erklärbar.

Der Angeklagte (Rollstuhlfahrer) sagte aus, dass er bereits am Nachmittag des Tages Probleme mit dem Schüler hatte. Mit bis zu 16 Personen hatten sich die jungen Leute versammelt, obwohl wegen des Lockdowns maximal 2 Personen erlaubt waren. Eine Versammlung ab 10 Personen war sogar keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern offiziell eine Straftat. Als die Polizei vor Ort eintraf, rannten die Personen weg. Der Schüler rief dem Rollstuhlfahrer noch zu: „Die Bullen kriegen uns nie“. Als der Rollstuhlfahrer dann meinte, dass er eine große Klappe habe, aber jetzt rennen würde, wie ein Hase, da meinte unser Minieistein:

„Verpiss dich“, und „Ich fick dich“.

Später lungerte der spätere Angreifer und sein Freund, noch vor der Wohnung des Rollstuhlfahrers rum, als der Rollstuhlfahrer gerade in seine Wohnung wollte. Wieder rief er dem Rollstuhlfahrer hinterher:

„Verpiss dich“, und „Ich fick dich“.

Auch vor der eigentlichen Auseinandersetzung bekam der Rollstuhlfahrer wieder zu hören:

„Verpiss dich“ und „Ich fick dich“.

Diese Zeugenaussage machte der Rollstuhlfahrer während der Verhandlung. Er ergänzte noch, dass das wahrscheinlich die einzigen zwei Sätze wären, die der Schüler beherrscht.

BINGO, der Rollstuhlfahrer muss ein Hellseher sein.

Der tatsächliche Angreifer betrat den Sitzungssaal, und er behauptete, dass der Rollstuhlfahrer ihn beleidigt hätte. Die Richterin wollte wissen, was der Rollstuhlfahrer denn gesagt haben soll.

Der tatsächliche Angreifer meinte daraufhin:

„Verpiss dich“, und „Ich fick dich“.

Volltreffer, die Aussage, dass der Minieinstein nur zwei Sätze kennt, traf wohl voll ins Schwarze.

Die Richterin wollte mehr von ihm wissen,  und da überkam dem Schüler ein echter Geistesblitz. Er meinte, dass es von dem Vorfall noch ein Video gäbe. Der 9.-Klässler übergab der Richterin sein Handy, auf dem das Video gespeichert war. Zusammen mit der Staatsanwältin sah man sich das Video an, und die Richterin teilte anschließend mit, dass das Verfahren für sie jetzt erledigt wäre.

Auf dem Video ist deutlich zusehen, dass dieser Minieinstein der Angreifer war, und die Richterin teilte weiter mit, dass der Rollstuhlfahrer sich in dieser Form wehren durfte, und dass er in Notwehr gehandelt hat.

Wie das Verfahren ohne das Video des Minieinsteins ausgegangen wäre, mag man sich gar nicht vorstellen.

Wir gratulieren Bernd Schreiber zu seinem erneuten Sieg. Übrigens hatte Herr Schreiber nicht nur gegen den Angreifer gewonnen, sondern auch gegen den Kollegen des Minieinsteins, der als Zeuge zum Verfahren geladen war. Bereits 2020 gab es eine Unterlassungsklage gegen diesen Italiener. Dieser hatte nämlich mehrfach wahrheitswidrig behauptet, dass der Rollstuhlfahrer angeblich Kinder mit Bonbons anlocken würde.

Es ging dabei besonders um einen Vorfall mit der 5-Jährigen Mari. Die Eltern von Mari haben keine Probleme mit dem Rollstuhlfahrer, aber ein paar dumme Türken machten Stress, weil Maria, die in Begleitung eines Verwandten in der Siedlung unterwegs war. Sie begegnete einer Frau mit 4 Hunden, und dem Rollstuhlfahrer, der neben der Frau stand. Mari fragte den Rollstuhlfahrer, ob sie mal hupen dürfte. Der Rollstuhlfahrer war froh, dass Mari gefragt hat, und nicht einfach an das Steuerpult des Rollstuhls ging. Er erlaubte ihr zu hupen, was dann die dummen Türken auf den Plan rief. Die riefen dem Rollstuhlfahrer zu, dass es verboten wäre fremde Kinder anzusprechen.

Quatsch, so ein Verbot gibt es nicht. Außerdem ist Mari kein fremdes Kind. Man kennt sich schon seit 2 Jahren. Auch die Eltern kennen den Rollstuhlfahrer. Mari war in der Vergangenheit sogar mehrfach mit dem Rollstuhl mitgefahren. Das Mädchen wurde auch nicht von dem Rollstuhlfahrer angesprochen, sondern das Mädchen sprach den Rollstuhlfahrer an.

Während die Eltern kein Problem mit dem Rollstuhlfahrer haben, verbreiteten die Türken Frauen, dass der Rollstuhlfahrer fremde Kinder ansprechen würde. Der Italiener machte dann daraus, dass der Rollstuhlfahrer Kinder mit Bonbons anlocken würde. Dies wollte sich der Rollstuhlfahrer nicht gefallen lassen, und klagte auf Unterlassung. Es kam zur Gerichtsverhandlung.

Bei dieser Verhandlung bestritt der Italiener jemals behauptet zu haben, dass der Rollstuhlfahrer Kinder mit Bonbons anlocken würde. Er wüsste ja, dass die Kinder zu ihm kommen, weil sie entweder mal hupen wollten, oder mit dem Rollstuhl mitfahren wollten.

Zum Glück gab es einen Zeugen, dem der Italiener das auch erzählt hatte. Dem Italiener wurde dann verboten weiter zu behaupten, dass der Rollstuhlfahrer Kinder mit Bonbons anlocken würde.

NACHTRAG:

Inzwischen ist der Freispruch auch rechtskräftig, und das Urteil liegt auch in schriftlicher Form vor, und wurde hier hochgeladen.

20210419+GE+AG-Freispruch

Weitere Beiträge zu dem Thema:

Angeklagt wegen schwerer Körperverletzung

Video des Angriffs

4 Kommentare zu „SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim Amtsgericht Gelsenkirchen

  1. sehr interessant, was Du da an mich weitergeleitet hast.

    Dass Justizpersonen, die sich, ohne Legitimation durch das Volk, Roben überstreifen und behaupten „Richter“ zu sein, doch hin und wieder das Recht anwenden, ist schon sehr bemerkenswert!

    In dem Wohnblock in dem ich derzeit lebe (vier Eingänge zu je 26 Mietwohnungen = 104 Wohnungen), müssen wir einen Ausländeranteil von über 65% ertragen. Die Stadt Elmshorn (supernormal) hat mit dem Großvermieter Semmelhaack (mehrere 1000 Wohnungen und Häuser!) einen Vertrag über pauschale Anmietung von Wohnungen (wohl mehrere hundert) abgeschlossen, und zahlt Monat für Monat sämtliche Mieten und Nebenkosten aus Steuergeldern an das Unternehmen Semmelkaack.

    Nun kam es am Donnerstag, 27. September 2022, gegen 04:30 zu einem tätlichen, bewaffneten Angriff auf einen Bewohner dieser Wohnanlage. Zwei Etagen unter mir.

    Nachdem der Angreifer Abu A.W. (Klarname ist bekannt), einen Mieter sofort ins Gesicht schlug, als dieser, nachdem Abu A.W. an dessen Tür klingelte und der Mitbewohner (auch ein Ausländer) seine Wohnungstür öffnete, holte Abu A.W. ein Messer aus seiner Wohnung und versuchte den niedergeschlagenen damit zu attackieren (zu töten?).

    Andere Mitbewohner, die die Schreie des attackierten hörten, riefen die Polizei, die daraufhin Abu A.W. mitnahm.

    Informationen aus dem Umfeld der Mitbewohner zufolge, soll Abu A.W. nicht wieder ein seine Wohnung und in unser Mietshaus zurück kommen.

    Bis zum heutigen Tage war in den beiden Schmierblättern, die in Elmshorn erscheinen (Elmshorner Nachrichten und Holsteiner Allgemeine Zeitung), jedoch nichts von dem Vorfall zu lesen.

    Zweifel daran, dass es zwischen dem Großvermieter Semmelhaack, der Stadt Elmshorn (Ausländerbehörde, Sozialamt, Willkommens-Team), der Elmshorner Lügenpresse und der Polizei ein Schweigeabkommen über Ausländerkriminalität in unserer Stadt geben könnte, sind durchaus berechtigt!

    Gruß aus Elmshorn, der Ausländerkriminalitäts-Hochburg in Schleswig-Holstein

    Nord-Bernd

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